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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Verträge über die Software Digitale-Vergabe.DE mit Unternehmen, Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Stand: November 2026.

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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Software Digitale-Vergabe.DE, die mit der Kritera Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gustav-Herbster-Straße 8, 65307 Bad Schwalbach, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 36663 (nachfolgend „Anbieter“), geschlossen werden. Digitale-Vergabe.DE ist eine Marke des Anbieters.

Die Angebote von Digitale-Vergabe.DE richten sich ausschließlich an Unternehmen, Behörden und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (B2B). Vertragsschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt im Bestellvorgang ausdrücklich, dass er die Bestellung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bzw. für eine Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts abgibt und nicht als Verbraucher handelt.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV); er geht diesen AGB in Fragen des Datenschutzes vor.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung der Tarife auf digitale-vergabe.de stellt kein verbindliches Angebot seitens des Anbieters dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

Bestellung auf Angebot: Auf Anfrage erstellt der Anbieter ein verbindliches Angebot mit Angebotsnummer und Bestellformular. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das unterschriebene Bestellformular innerhalb der Bindefrist zurücksendet oder einen eigenen Auftrag mit Bezug auf die Angebotsnummer erteilt und der Anbieter den Auftrag bestätigt oder den Zugang bereitstellt.

Online-Bestellung: Die Tarife Einzellizenz, Team und Haus-Paket (bis 30 Nutzer) kann der Kunde auch über das Bestellformular auf digitale-vergabe.de/bestellen bestellen, zusätzliche Vergabe-Token in der Anwendung. Vor der Bestellung bestätigt der Kunde seine E-Mail-Adresse mit einem Code. Durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons („Zahlungspflichtig bestellen“) oder durch die Freigabe der Zahlung bei PayPal gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot ab. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder die Leistung bereitstellt.

Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden mit der Auftragsbestätigung per E-Mail zugänglich gemacht.

§ 3 Leistungen

Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Digitale-Vergabe.DE als digitalen Dienst über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Die Anwendung ist unter app.digitale-vergabe.de erreichbar, die Website mit Informationen und Bestellung unter digitale-vergabe.de. Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden ist nicht geschuldet.

Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Leistungsbeschreibung auf digitale-vergabe.de in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Dazu gehören insbesondere Bedarfsplanung, Verfahrensakte und Unterlagen, Bieterportal mit Anfragen und Angebotseingang, Vertragsverwaltung, das Vergabe-Archiv (§ 8) und die KI-Funktionen (§ 9). Der Zugang wird nach Vertragsschluss innerhalb von 5 Werktagen freigeschaltet; das Onboarding erfolgt im Umfang des Tarifs.

Der Kunde kann Vergabeunterlagen über die Unterlagenseite der Software bereitstellen und Angebote über den Angebotseingang der Software entgegennehmen oder dafür seine bisherige E-Vergabe-Plattform nutzen; über den Einsatz für ein Verfahren entscheidet der Kunde. Bekanntmachungen übermittelt die Software auf Veranlassung des Kunden im Format eForms an den Datenservice Öffentlicher Einkauf; Inhalt und Zeitpunkt bestimmt der Kunde. Der Angebotseingang versieht jeden Eingang mit einem Zeitstempel; dieser ist kein qualifizierter Zeitstempel im Sinne der eIDAS-Verordnung.

Verfügbarkeit: Der Anbieter stellt die Anwendung mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Kalendermonat bereit. Für laufende Wartung und Aktualisierung besteht ein nächtliches Wartungsfenster zwischen 02:00 und 03:00 Uhr (deutsche Zeit); in dieses Fenster legt der Anbieter regelmäßige Arbeiten, bei denen die Anwendung kurzzeitig nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sein kann. Dieses Fenster gilt als dauerhaft angekündigt; einer gesonderten Ankündigung im Einzelfall bedarf es dafür nicht. Umfangreichere Arbeiten außerhalb dieses Fensters kündigt der Anbieter mindestens zwei Werktage vorher an und legt sie in nutzungsarme Zeiten. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet sind die Zeiten des Wartungsfensters, angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen des Internets außerhalb seines Einflussbereichs.

Support: Fragen und Störungsmeldungen nimmt der Anbieter werktags von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hessen), per E-Mail an info@digitale-vergabe.de und telefonisch unter 06124 6059217 entgegen. Der Anbieter reagiert auf Störungsmeldungen innerhalb eines Werktags.

Inbegriffener und kostenpflichtiger Support: Je Vertragsjahr sind 2 Stunden technische Unterstützung ohne zusätzliches Entgelt enthalten. Technische Unterstützung ist insbesondere die Beantwortung von Fragen zur Bedienung, die Einrichtung des Zugangs sowie Schulung und individuelle Betreuung der Nutzer des Kunden. Darüber hinaus gehende technische Unterstützung vergütet der Kunde mit 103,00 Euro je Stunde zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, abgerechnet in Schritten von je 15 Minuten (je angefangene Viertelstunde 25,75 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer). Nicht auf das Freikontingent angerechnet und stets unentgeltlich ist die Behebung von Störungen und Fehlern, die der Anbieter zu vertreten hat, einschließlich der dafür nötigen Rückfragen; Gleiches gilt für die in § 11 geregelten Gewährleistungsfälle. Der Anbieter erfasst die über das Freikontingent hinausgehenden Zeiten mit Datum, Dauer und kurzer Angabe des Gegenstands und weist sie dem Kunden auf Verlangen nach. Die Abrechnung des kostenpflichtigen Supports erfolgt nachträglich einmal jährlich nach Ablauf des Vertragsjahres mit einer gesonderten Rechnung, getrennt von der Vergütung für die Nutzung der Software; eine Einzelaufstellung der berechneten Zeiten ist der Rechnung beigefügt. Die Unterstützung nach diesem Absatz ist technischer Art; sie umfasst keine Rechtsdienstleistung und keine rechtliche Prüfung oder Beratung im Einzelfall.

§ 4 Rolle der Software

Digitale-Vergabe.DE ist ein technisches Werkzeug. Der Kunde führt seine Vergabeverfahren selbst und in eigener Verantwortung.

Festlegungen mit rechtlicher Bedeutung trifft ausschließlich der Kunde. Dazu gehören insbesondere Verfahrensart und Losaufteilung, Fristen, Eignungs- und Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung, Vertragsbedingungen, Ausschluss und Nachforderung, Wertung und Zuschlag. Die Software stellt dafür Eingabefelder, Vorlagen und Platzhalter bereit. Sie trifft diese Festlegungen nicht und gibt dazu keine Empfehlung.

Der Anbieter berät nicht im Einzelfall. Rechtliche Fragen zu einem Verfahren klärt der Kunde, bei Bedarf mit seiner Vergabekanzlei.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er Unterlagen und Daten, die er in die Software einbringt, verwenden darf, und dass die Einladung von Bietern, Gästen und Mitwirkenden zulässig ist.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der jeweils gültige Umsatzsteuersatz wird auf der Rechnung ausgewiesen.

Die Zahlung erfolgt per PayPal oder auf Rechnung. Behörden und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts zahlen auf Rechnung; auf Wunsch wird die Rechnung als XRechnung oder ZUGFeRD ausgestellt, wofür der Kunde Leitweg-ID und Bestellnummer mitteilt. Die Zahlung per PayPal steht für die Einzellizenz und für zusätzliche Vergabe-Token zur Verfügung. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail.

§ 6 Kein Widerrufsrecht

Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts richtet (B2B), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312 ff. BGB. Das Widerrufsrecht nach dem BGB gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

Es handelt sich um einen digitalen Dienst, der nach Vertragsschluss innerhalb von 5 Werktagen freigeschaltet wird. Eine Rückgabe ist nach erfolgter Freischaltung technisch und sachlich ausgeschlossen. Kulanzerstattungen bleiben im Einzelfall vorbehalten und begründen keinen Anspruch.

§ 7 Zugangsbedingungen, Lizenzmodell und Nutzungsrechte

Nutzungsrecht: Der Kunde erwirbt für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software ausschließlich für die bestellende Rechtsperson (z. B. die bestellende GmbH, Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts). Nicht umfasst sind verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Konzerngesellschaften oder andere Organisationseinheiten, auch wenn sie derselben übergeordneten Körperschaft angehören; für mehrere Häuser oder mehr als 30 Nutzer gibt es den Tarif Verbund nach Angebot.

Named-User-Lizenz: Bearbeiter-Lizenzen werden als Named-User-Lizenz vergeben: Jeder Zugang gilt personenbezogen für genau eine namentlich benannte natürliche Person. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte sowie die gemeinsame Nutzung eines Accounts durch mehrere Personen sind nicht gestattet. Scheidet eine Person dauerhaft aus der Aufgabe aus, kann die Lizenz auf eine andere Person umgeschrieben werden.

Concurrent-User-Lizenz: Für größere Häuser bietet der Anbieter alternativ Concurrent-User-Lizenzen (Floating-Lizenzen) an: Dabei wird nicht jede Person einzeln lizenziert, sondern eine festgelegte Anzahl gleichzeitiger Zugriffe. Die Gesamtzahl der registrierten Nutzer darf höher sein als die Zahl der erworbenen Lizenzen; begrenzt wird ausschließlich die Anzahl der zeitgleichen Zugriffe. Concurrent-User-Lizenzen werden individuell vereinbart.

Mitwirkende, Bieter und Gäste: Mitwirkende (zum Beispiel aus dem Fachbereich) melden Bedarf, kommentieren und geben frei; sie werden je Person und Monat abgerechnet, soweit der Tarif sie nicht einschließt. Bieter und Gäste nutzen die für sie freigegebenen Bereiche kostenlos; sie schließen über diese AGB keinen Vertrag mit dem Anbieter. Das Haus-Paket umfasst bis zu 30 Nutzer in beliebigen Rollen.

Laufzeit und Kündigung: Verträge über Digitale-Vergabe.DE werden als Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Freischaltung abgeschlossen, bei einem vereinbarten späteren Beginn ab diesem Tag. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit und ist danach monatlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündbar. Die Kündigung ist schriftlich per E-Mail an info@digitale-vergabe.de zu erklären. Weitere Lizenzen, Mitwirkende und ein Wechsel in einen größeren Tarif sind jederzeit möglich und werden anteilig bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode berechnet.

Demo: Ein Demo-Zugang, soweit der Anbieter ihn einräumt, gilt 14 Tage und kann pro Nutzer nur einmal in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf endet der Zugang automatisch, sofern der Kunde kein kostenpflichtiges Abonnement abschließt.

Änderungsbefugnis: Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte, Funktionen und Datenquellen von Digitale-Vergabe.DE zu aktualisieren, zu erweitern oder technisch anzupassen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und den Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändert. Eine wesentliche Beschränkung liegt insbesondere vor, wenn eine Kernfunktion (Verfahrensakte, Bieterportal, Vertragsverwaltung, Vergabe-Archiv) dauerhaft entfernt wird oder die Anzahl der im Vergabe-Archiv durchsuchbaren Vergabeverfahren dauerhaft um mehr als 30 % reduziert wird. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Bekanntmachung der Änderung außerordentlich zu kündigen.

Vertragsverletzung und Sperrung: Bei einem schwerwiegenden oder wiederholten Verstoß des Kunden gegen diese AGB ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger schriftlicher Abmahnung zu sperren. Bei einem eindeutigen Missbrauch (z. B. automatisiertes Massendownloading, Weitergabe von Zugangsdaten) kann die Sperrung ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Bestreitet der Kunde die Berechtigung der Sperrung, haben beide Parteien das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Sperrung schriftlich Widerspruch einzulegen. Der Anbieter prüft den Widerspruch unverzüglich und hebt die Sperrung auf, sofern sie sich als unberechtigt erweist. Bis zur Klärung ruht die Zahlungspflicht für den gesperrten Zeitraum, sofern der Kunde den Widerspruch fristgerecht eingelegt hat. Bei berechtigter Sperrung bleibt die Zahlungspflicht vollumfänglich bestehen. Schadensersatzansprüche beider Parteien bleiben vorbehalten.

§ 8 Vergabe-Archiv: Herkunft, Nutzung und Haftung

Herkunft der Daten: Das Vergabe-Archiv funktioniert nach dem Prinzip einer Suchmaschine: Öffentlich zugängliche Vergabeunterlagen werden automatisiert aus zahlreichen deutschen Vergabeplattformen und -portalen erfasst, indexiert und durchsuchbar gemacht. Zu den eingebundenen Quellen zählen unter anderem service.bund.de, TED (Tenders Electronic Daily, ted.europa.eu), das Beschaffungsamt des BMI, die Hessische Ausschreibungsdatenbank sowie die Vergabeportale von Bund, Ländern, Kommunen und öffentlichen Unternehmen. Die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Vergabeunterlagen liegt ausschließlich bei der jeweils ausschreibenden Organisation (Vergabestelle). Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der archivierten Verfahren; es handelt sich um eine kuratierte Auswahl, ein Anspruch darauf, dass zu einer bestimmten Ausschreibung Unterlagen vorliegen, besteht nicht.

Rechte an den Dokumenten: Die im Vergabe-Archiv zugänglichen Vergabeunterlagen sind Dokumente öffentlicher Auftraggeber. Die Nutzungsrechte verbleiben beim jeweiligen Ersteller (Vergabestelle). Der Anbieter stellt lediglich den technischen Zugang zur Recherche bereit und verändert die Originaldokumente nicht. Die Nutzung der archivierten Dokumente ist ausschließlich zur internen Recherche, Referenz und Orientierung gestattet. Eine Weitergabe an Dritte, Weiterveräußerung oder Veröffentlichung der heruntergeladenen Dokumente ist untersagt. Das monatliche Download-Kontingent ergibt sich aus dem Tarif.

Haftungsausschluss: Da die archivierten Vergabeunterlagen aus öffentlichen Quellen stammen und automatisiert verarbeitet werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte. Für inhaltliche Fragen oder aktuelle Vergabeunterlagen wenden sich Kunden direkt an die ausschreibende Institution.

Löschanfragen (Notice-and-Takedown): Vergabestellen oder sonstige Rechteinhaber, die der Ansicht sind, dass ein im Vergabe-Archiv enthaltenes Dokument ihre Rechte verletzt oder nicht mehr öffentlich zugänglich sein sollte, können eine Löschanfrage ausschließlich per E-Mail an info@digitale-vergabe.de stellen. Die Anfrage muss enthalten: die genaue Bezeichnung des Dokuments (Titel, Aktenzeichen, Adresse im Archiv), einen Nachweis der behördlichen Zuständigkeit oder Rechtsinhaberschaft (als PDF oder Scan), eine konkrete Begründung, die vollständigen Kontaktdaten des Antragstellers (Name, Funktion, Behörde, Telefon) und eine eigenhändig unterzeichnete Bestätigung der Richtigkeit der Angaben (als PDF oder Scan). Der Anbieter prüft Anfragen innerhalb von 14 Werktagen und entfernt das Dokument, sofern die Berechtigung eindeutig nachgewiesen ist. Bei unklarer Rechtslage behält sich der Anbieter eine erweiterte Prüfung vor. Offensichtlich unberechtigte oder missbräuchliche Anfragen werden abgelehnt.

Personenbezogene Daten in Vergabeunterlagen: Vergabeunterlagen können personenbezogene Daten von Ansprechpartnern der Vergabestellen enthalten (z. B. Namen, Kontaktdaten). Diese werden vom Anbieter nicht gesondert verarbeitet, sondern ausschließlich als Bestandteil der Originaldokumente archiviert. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Zugänglichmachung gesetzlich zur Veröffentlichung verpflichteter Dokumente).

§ 9 KI-Funktionen und Vergabe-Token

Leistung: Digitale-Vergabe.DE enthält KI-Funktionen, insbesondere den Vergabe-Nerd (dialoggeführte Recherche im Vergabe-Archiv und in eigenen Verfahren), Bieterfragen-Bob (technische Antwortbausteine zu Bieterfragen) und Entwürfe technischer Leistungsbeschreibungen. Eignungs- und Zuschlagskriterien, deren Gewichtung, Vertragsbedingungen und die übrigen rechtlichen Bestandteile der Vergabeunterlagen sind nicht Gegenstand der KI-Funktionen; dafür stellt die Software Platzhalter bereit, die der Kunde ausfüllt.

Anbieter der KI: Für die KI-Funktionen nutzt der Anbieter die API der Mistral AI SAS, Paris (Frankreich), und, falls der Kunde dies wünscht, die Claude-API der Anthropic PBC, San Francisco (USA), oder die API der OpenAI Ireland Ltd., Dublin (Irland), jeweils als technischen Unterauftragsverarbeiter. Voreingestellt ist derzeit Claude; Nutzer können in der Anwendung einen anderen Anbieter wählen. Die Leitung eines Hauses kann einzelne dieser Anbieter für ihr Haus ausschließen oder den EU-Modus einschalten, in dem die KI-Funktionen über Mistral AI laufen; für ergänzende Websuchen wird Brave Search (Brave Software Inc., USA) eingesetzt. Dabei werden die Eingaben und Fragen des Nutzers sowie gegebenenfalls Auszüge aus den Unterlagen, die der Nutzer der Funktion gibt, an die jeweilige Schnittstelle übermittelt und das erzeugte Ergebnis in der Anwendung angezeigt. Details zur Datenverarbeitung, zum Drittlandstransfer (USA, EU-US Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln) und zur Speicherdauer regeln der AVV und die Datenschutzerklärung.

KI-Ergebnis: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Ergebnisse technisch erzeugt sind und Ungenauigkeiten enthalten können. Sie werden als KI-gestützter Entwurf gekennzeichnet, ersetzen keine eigene fachliche Prüfung und stellen keine Rechts- oder Vergabeberatung sowie keine rechtsverbindliche Auslegung dar. Der Kunde prüft Entwürfe vor der Verwendung und gibt sie selbst frei. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Produktneutralität eines Entwurfs wird nicht übernommen.

Vergabe-Token: Vergabe-Token sind die Verrechnungseinheit von Digitale-Vergabe.DE für alle KI-Funktionen; der Verbrauch richtet sich nach Umfang der Aufgabe und dem gewählten Modell und wird während jeder Aufgabe angezeigt. Jede Bearbeiter-Lizenz enthält 10 Mio. Vergabe-Token im Monat, jede Mitwirkenden-Lizenz 1 Mio. Im Haus-Paket erhalten bis zu zehn Bearbeiter je 10 Mio., alle weiteren Nutzer je 1 Mio. Hinzu kommt eine monatliche Haus-Reserve von 5 Mio. im Team und 20 Mio. im Haus-Paket. Verbraucht wird zuerst das persönliche Kontingent, dann die Haus-Reserve, dann nachgekaufte Pakete mit der frühesten Ablaufzeit. Nicht verbrauchte persönliche Kontingente und die monatliche Haus-Reserve verfallen am Monatsende; nachgekaufte Pakete gelten zwölf Monate ab Kauf. Eine begonnene Aufgabe läuft immer zu Ende; ein dabei entstehender Mehrverbrauch wird vom persönlichen Kontingent des Folgemonats abgezogen. Neue Aufgaben starten nur bei positivem Stand. Jede Person sieht nur ihren eigenen Verbrauch, Verwalter des Kunden sehen nur die Summe des Hauses. Vergabe-Token haben keinen Geldwert, werden nicht ausgezahlt und sind nicht übertragbar.

Umrechnung und Anpassung: Wie viele Vergabe-Token eine Aufgabe verbraucht, ergibt sich aus den tatsächlichen Kosten des genutzten KI-Modells (Einkaufspreise der Modellanbieter) und einem Umrechnungskurs. Beides kann sich ändern: Erhöhen die Modellanbieter ihre Preise oder ändert sich der Wechselkurs, verbraucht eine gleichartige Aufgabe entsprechend mehr oder weniger Vergabe-Token. Solche Änderungen gelten nur für den künftigen Verbrauch; bereits verbrauchte oder gekaufte Vergabe-Token bleiben unberührt. Der aktuelle Stand wird dem Kunden transparent gemacht. Die monatlichen Freikontingente je Lizenz und die Preise der Token-Pakete bleiben davon unberührt und ändern sich nur nach § 12.

§ 10 Daten des Kunden

Alle Daten, die der Kunde und seine Nutzer in Digitale-Vergabe.DE einbringen, bleiben Daten des Kunden. Der Anbieter verwendet sie nur zur Erbringung der Leistung und nach Maßgabe des AVV. Die Daten werden auf Servern in Deutschland verarbeitet (Hetzner Online GmbH, Rechenzentrum Nürnberg). Der Anbieter verwendet Daten des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen.

Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang exportieren. Danach löscht der Anbieter die Daten innerhalb weiterer 30 Tage, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, insbesondere Verfahrensdaten, Unterlagen und Angebote, vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 11 Gewährleistung und Haftung

Die Vorlagen, Entwürfe und Inhalte von Digitale-Vergabe.DE sind sorgfältig erstellt und dienen als Arbeitsgrundlage. Sie stellen keine Rechts- oder Vergaberechtsberatung dar und ersetzen nicht die Prüfung durch einen qualifizierten Fachanwalt oder Vergaberechtler.

Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Die Haftung für Kardinalpflichten ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung des Anbieters ist, außer in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, je Vertragsjahr auf die Höhe des Jahresentgelts des betroffenen Vertrags begrenzt.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der im Vergabe-Archiv archivierten Dokumente, da diese aus öffentlichen Quellen stammen und automatisiert verarbeitet werden.

Minderung: Unterschreitet die Verfügbarkeit nach § 3 in einem Kalendermonat 98,5 %, mindert sich das Entgelt für diesen Monat im Verhältnis der Ausfallzeit, die über die zulässige Nichtverfügbarkeit hinausgeht. Die Minderungen eines Vertragsjahres sind insgesamt auf das Jahresentgelt begrenzt.

§ 12 Preise, Fälligkeit und Preisanpassung

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Das erste Vertragsjahr (Mindestlaufzeit) wird zu Beginn der Laufzeit für 12 Monate im Voraus berechnet. Ab dem 13. Monat rechnet der Anbieter nachträglich ab: jeweils nach Ablauf von 12 weiteren Monaten für die zurückliegenden Monate, erstmals im 24. Monat. Endet der Vertrag vorher durch Kündigung, rechnet der Anbieter mit dem Vertragsende die bis dahin genutzten Monate ab. Zusätzliche Vergabe-Token werden mit der Bestellung berechnet.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Bei Zahlung per PayPal ist der Betrag mit der Bestellung fällig.

Der Anbieter behält sich vor, die Preise für Abonnements frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss angemessen anzupassen. Das Sonderkündigungsrecht des Kunden entsteht, wenn die Preiserhöhung gegenüber dem zuletzt geltenden Preis mehr als 10 % beträgt oder wenn kumulierte Erhöhungen innerhalb von 24 Monaten insgesamt mehr als 15 % überschreiten. Der Kunde wird über eine Preiserhöhung mindestens 6 Wochen im Voraus informiert und kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung kündigen.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Schwalbach (AG Bad Schwalbach). Für Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit des Landgerichts fallen, ist das Landgericht Wiesbaden zuständig. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 14 Nebenabreden und Schriftform

Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen AGB sind ungültig. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

§ 15 Streitbeilegung (VSBG)

Der Anbieter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts richtet, findet das VSBG keine Anwendung.

§ 16 Nutzung von Unternehmensnamen und -logos

Nutzer im Sinne dieser Klausel sind die Auftraggeber (öffentliche Stellen und Unternehmen), die Digitale-Vergabe.DE nutzen.

Mit der Registrierung über eine geschäftliche E-Mail-Adresse und der Angabe eines Unternehmens- oder Organisationsnamens räumt der Nutzer dem Anbieter das nicht-ausschließliche, weltweite und zeitlich unbefristete Recht ein, Namen, Logo und ein etwaiges Wappen beziehungsweise eine sonstige Bildmarke seiner Organisation zu den nachfolgend genannten Zwecken zu verwenden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wird, und schließt die Nutzung im Rahmen eines kostenlosen Demo-Zugangs ausdrücklich ein:

  • Darstellung auf der Website des Anbieters als Nutzer der Software (z. B. in einer Nutzer- oder Referenzübersicht)
  • Nennung in Nutzer- und Referenzlisten sowie Präsentationen
  • Verwendung in Marketingmaterialien und Werbemaßnahmen
  • Nennung in Pressemitteilungen über die Zusammenarbeit oder Nutzung

Die Darstellung erfolgt wahrheitsgemäß entsprechend der tatsächlichen Beziehung: zahlende Kunden dürfen als Referenzkunden dargestellt werden; Nutzer eines kostenlosen Demo-Zugangs werden nicht als zahlende Kunden, sondern als Nutzer dargestellt. Eine irreführende oder herabsetzende Verwendung ist ausgeschlossen. Der Anbieter setzt Namen, Logos und Wappen stets in der vom Nutzer verwendeten Form und unter Wahrung der Corporate-Identity-Richtlinien des Nutzers ein.

Der Nutzer sichert zu, zur Einräumung der vorstehenden Rechte berechtigt zu sein und über die hierfür erforderlichen Rechte sowie etwaige behördliche Genehmigungen (etwa zur Verwendung eines Wappens) zu verfügen. Er stellt den Anbieter insoweit von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer fehlenden Berechtigung des Nutzers beruhen.

Der Nutzer kann der Verwendung jederzeit durch schriftliche Mitteilung (auch per E-Mail) an den Anbieter widersprechen. Der Anbieter wird die Verwendung daraufhin innerhalb von 30 Tagen einstellen. Bereits veröffentlichte Materialien können für einen Übergangszeitraum von bis zu 90 Tagen weiter verwendet werden.

§ 17 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: November 2026

Anlage: Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) für Digitale-Vergabe.DE