„Mehr Direktaufträge seit den neuen Wertgrenzen, dokumentieren müssen wir trotzdem.“
Vergleichsangebote einholen, dokumentieren und abschließen, alles in einer Akte.
Für Direktaufträge und kleine Vergaben sehen Sie alle Phasen auf einer Fläche: Bedarf, Unternehmen anfragen, Angebote vergleichen, Entscheidung, Zuschlag, Abschluss. Die Dokumentation entsteht dabei nebenbei.
So ist es heute
Angebote kommen per E-Mail, der Vergleich steht in einer Excel-Tabelle, die Begründung im Word-Dokument. Für jeden kleinen Auftrag sucht man die Unterlagen wieder zusammen. Die Wertgrenze schlägt man im jeweiligen Landesrecht nach.
So läuft es mit Digitale-Vergabe.DE
-
1
Bedarf erfassen und Unternehmen anfragen
Sie erfassen den Bedarf und fragen Unternehmen strukturiert um Vergleichsangebote an. Alles bleibt in der Akte.

-
2
Angebote im Preisspiegel vergleichen
Die eingegangenen Angebote stehen im Preisspiegel nebeneinander, in der Reihenfolge des Eingangs. Eine Reihenfolge oder Empfehlung bildet die Anwendung nicht.

-
3
Wertgrenzen als Zitat mit Fundstelle
Die Wertgrenzen von Bund und Ländern sehen Sie als Zitat mit Fundstelle. Ob eine Wertgrenze einschlägig ist und welche Verfahrensart passt, entscheidet Ihre Vergabestelle.

-
4
Entscheiden, beauftragen, abschließen
Sie halten die Entscheidung mit Begründung fest und schließen ab. Die Dokumentation liegt vollständig in der Akte.

Was Sie bekommen und was nicht
Was Sie bekommen
- Vergleichsangebote und einen Preisspiegel, alles in einer Akte.
- Wertgrenzen von Bund und Ländern als Zitat mit Fundstelle.
- Eine Dokumentation, die beim Arbeiten nebenbei entsteht.
Was Sie selbst festlegen
- Ob eine Wertgrenze einschlägig ist und welche Verfahrensart passt.
- Welches Angebot beauftragt wird. Die Anwendung bildet keine Reihenfolge und spricht keine Empfehlung aus.
- Jede rechtliche Festlegung. Prüfung und Entscheidung liegen bei Ihrer Vergabestelle oder Ihrer Vergabekanzlei.
Wertgrenzen von Bund und allen 16 Ländern, als Zitat mit Fundstelle. Stand je Fundstelle an der Quelle.
Häufige Fragen
Wer entscheidet?
Sie. Welche Verfahrensart passt, ob eine Wertgrenze einschlägig ist und welches Angebot beauftragt wird, entscheidet Ihre Vergabestelle.
Sind die Wertgrenzen immer aktuell?
Die Wertgrenzen stehen als Zitat mit Fundstelle. Maßgeblich ist die genannte Quelle. Prüfen Sie den Stand an der Fundstelle.
Bildet die Anwendung eine Rangfolge der Angebote?
Nein. Der Preisspiegel stellt die Angebote nebeneinander, in der Reihenfolge des Eingangs. Die Auswahl treffen Sie.
Wo liegt die Dokumentation?
In der Akte des Vorgangs. Anfrage, Angebote, Preisspiegel, Entscheidung und Begründung bleiben an einem Ort.


