Die Themen im Überblick
- Elektronische Angebotsabgabe: was die Vorschriften zur elektronischen Kommunikation sagen und wie die Abgabe technisch abläuft.
- Textform und Signatur: was § 126b BGB unter Textform versteht und welche Signaturen und Siegel die Vorschriften nennen.
- Präqualifikation: wie Eintragungen in Verzeichnisse als Beleg der Eignung vorgesehen sind.
- Nebenangebote: was VgV und UVgO im Wortlaut regeln.
- Rechtzeitig abgeben: technische Hinweise, damit Ihre Abgabe vor Fristende vollständig eingeht.
- Checkliste Bewerbung vorbereiten und Checkliste Fehler bei der Abgabe vermeiden: zum Abhaken und Ausdrucken.
- Bieterleitfaden: die Teilnahme über Digitale-Vergabe.DE Schritt für Schritt, zum Weitergeben.
Was für alle Verfahren gilt
Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen kommunizieren im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch. § 97 Abs. 5 GWB sagt, dass Auftraggeber und Unternehmen für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten „grundsätzlich elektronische Mittel“ verwenden.
Die Vergabeunterlagen sind frei zugänglich. Nach § 41 Abs. 1 VgV nennt der öffentliche Auftraggeber eine elektronische Adresse, unter der die Unterlagen „unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können“. § 29 Abs. 1 UVgO enthält dieselbe Formulierung. Eine Registrierung darf für den Zugang zu den Vergabeunterlagen nicht verlangt werden (§ 9 Abs. 3 VgV, § 7 Abs. 3 UVgO).
Welche Form, welche Nachweise und welche Fristen in einem Verfahren gelten, legt die Vergabestelle fest. Einen Überblick über die Regelwerke gibt die Seite Vergaberecht.
Das Bieterportal von Digitale-Vergabe.DE
Vergabestellen, die ihre Verfahren über Digitale-Vergabe.DE führen, stellen die Unterlagen im Bieterportal bereit. Für Sie als Bieter ist es kostenlos. Sie rufen die Unterlagen ohne Anmeldung ab, stellen Fragen an die Vergabestelle und geben Ihr Angebot im Browser ab. Eine Installation ist nicht nötig.
Für Fragen und für die Abgabe nutzen Sie einen persönlichen Zugang. Ihn erhalten Sie mit der Einladung der Vergabestelle oder durch Registrierung auf der Seite des Verfahrens, wenn die Vergabestelle das zulässt. Formate, Größen, Verschlüsselung und Zeiterfassung stehen auf der Seite Technische Informationen für Unternehmen.
Wer Ihnen bei welcher Frage hilft
Fragen zum Verfahren und zum Inhalt der Unterlagen richten Sie an die Vergabestelle, die das Verfahren durchführt. Im Bieterportal geht das über Ihren persönlichen Zugang. Die Vergabestelle sagt auch, welche Form und welche Nachweise sie verlangt.
Technische Störungen des Bieterportals melden Sie uns: per E-Mail an info@digitale-vergabe.de, telefonisch unter 06124 6059217 oder über das Kontaktformular. Zum Inhalt eines Verfahrens und zu rechtlichen Fragen geben wir keine Auskunft.
So läuft das in Digitale-Vergabe.DE
Das Bieterportal von Digitale-Vergabe.DE ist für Bieter kostenlos: Unterlagen ohne Anmeldung abrufen, Fragen an die Vergabestelle stellen, Angebot im Browser abgeben.
Häufige Fragen
Kostet die Teilnahme über das Bieterportal etwas?
Nein. Das Bieterportal ist für Bieter kostenlos. Für die Vergabeunterlagen selbst nennt § 41 Abs. 1 VgV einen unentgeltlichen Abruf.
Brauche ich ein Konto, um die Unterlagen zu lesen?
Nein. Die Unterlagen laden Sie ohne Anmeldung von der Seite des Verfahrens. Für Fragen und für die Abgabe nutzen Sie einen persönlichen Zugang, den Sie mit einem Code per E-Mail bestätigen.
Wer beantwortet meine Fragen zu einer Ausschreibung?
Die Vergabestelle, die das Verfahren durchführt. Fragen zum Inhalt, zu Fristen oder zur verlangten Form stellen Sie über Ihren Zugang im Bieterportal. Bei technischen Störungen erreichen Sie uns.
Geben diese Seiten rechtlichen Rat für mein Angebot?
Nein. Die Seiten erklären Vorschriften allgemein und beschreiben die Technik des Bieterportals. Sie würdigen keinen Einzelfall. Was in Ihrem Verfahren gilt, steht in den Vergabeunterlagen.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


