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Gehört zu: Eine Akte statt fünf Werkzeuge

Ein Verfahren, eine Akte, der nächste Schritt im Blick

Sie wählen Rechtsrahmen und Verfahrensart. Die Akte zeigt die Schritte dieses Ablaufs, erkennt, was erledigt ist, und führt Sie zum nächsten offenen Schritt. Bekanntmachung, Angebote, Öffnung und Dokumentation laufen in derselben Akte.

  • 13 Abläufevom offenen Verfahren über den Direktauftrag bis zum dynamischen Beschaffungssystem
  • 73 Verfahrensartenzur Auswahl in 13 Rechtsrahmen, darunter UVgO, VgV, VOB/A, SektVO und Landesrecht
  • 43 Artenvon eForms-Bekanntmachungen, vor dem Senden mit den Prüfregeln der KoSIT geprüft

Stand: 29.10.2026. Gezählt sind die Ablauftypen und Verfahrensarten der Ablaufspezifikation, die Rechtsrahmen der Auswahlliste und die Bekanntmachungsarten, die die Anwendung erzeugen kann.

Was die Vergabeakte kann

Schritte je Verfahrensart

Zu jeder Verfahrensart gehört ein Ablauf mit Phasen und Schritten: Grundlagen, Vorbereitung, gegebenenfalls Teilnahmewettbewerb, Angebotsphase, Verhandlung oder Dialog, Prüfung und Wertung, Entscheidung, Abschließen. Eigene Abläufe gibt es für Direktauftrag, Abruf aus einer Rahmenvereinbarung, Markterkundung, Wettbewerb und dynamisches Beschaffungssystem.

Schritte, die nicht fest zum Ablauf gehören, setzen Sie mit Begründung auf „entfällt“, wenn sie in Ihrem Verfahren nicht passen. Die Entscheidung trifft Ihre Vergabestelle.

Erledigtes erkennen, nächsten Schritt öffnen

Die Akte erkennt selbst, was erledigt ist, zum Beispiel Stammdaten, Verfahrensart, Schätzwert, Termine, Bekanntmachung, Ablauf der Angebotsfrist, Öffnung, Zuschlag und Vertrag. Unter „Nächster offener Schritt“ bringt Sie ein Knopf dorthin. Er schlägt nichts vor und setzt keine Fristen, er navigiert nur.

Verfahrensangaben

Rechtsrahmen und Verfahrensart wählt Ihre Vergabestelle. Die Akte leitet sie nicht aus dem Schätzwert ab und schlägt keine vor. CPV-Codes und NUTS-Angaben kommen auf Wunsch als Vorschlag, den Sie übernehmen oder verwerfen. Nach der Veröffentlichung lassen sich die bekanntgemachten Angaben nur mit Begründung ändern. Die Änderung steht im Protokoll.

Termine in der Akte

Sie tragen die Termine Ihres Verfahrens ein: Fragenfrist, Angebotsfrist und Bindefrist mit Uhrzeit, Bekanntmachung und geplanten Zuschlag als Datum. Stimmt die Reihenfolge nicht, zeigt die Akte einen Hinweis. Die Angebotsfrist steuert die Sperre des Angebotseingangs.

  • Kalenderdatei je Akte und Kalender-Abo je Person
  • Im Kalender stehen nur Termine, die Ihre Vergabestelle eingetragen hat
Unterlagen mit Fassungen und Freigaben

Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, Formulare und Anlagen liegen geordnet in der Akte. Sie bearbeiten sie gemeinsam in Fassungen und geben sie frei, bevor sie an die Unternehmen gehen. Mehr dazu auf der Seite Unterlagen.

Bekanntmachung mit eForms

Aus den Angaben der Akte entsteht die Bekanntmachung im Format eForms-DE. Vor dem Senden prüft die Anwendung sie in drei Stufen mit den Prüfregeln der KoSIT, die auch der Datenservice Öffentlicher Einkauf anwendet, und nennt fehlende Angaben.

  • Übermittlung an den Datenservice Öffentlicher Einkauf direkt aus der Akte, nur auf Ihren Klick
  • Jede echte Veröffentlichung bestätigt die sendende Person mit einem Code aus ihrer E-Mail
  • Stand und TED-Nummer holt die Akte regelmäßig ab und meldet sie Ihnen
  • Alternativ laden Sie die geprüfte Datei herunter und reichen sie auf Ihrem bisherigen Weg ein

Welche Bekanntmachung Ihr Verfahren braucht und wann sie erscheint, entscheidet Ihre Vergabestelle.

Angebote verschlossen bis zur Frist

Jede Datei wird beim Hochladen verschlüsselt (AES-256-GCM, eigener Schlüssel je Datei). Vor Ablauf der Angebotsfrist entschlüsselt der Server keine Abgabe, auch nicht für Ihr Haus. Jede Datei erhält eine Prüfsumme (SHA-256) und den Eingangszeitpunkt des Servers. Dazu kommt je Angebot ein Zeitstempel nach RFC 3161 von einem externen Zeitstempeldienst. Dieser Zeitstempel ist kein qualifizierter Zeitstempel im Sinne der eIDAS-Verordnung.

Öffnung zu zweit mit Niederschrift

Nach Fristablauf öffnen standardmäßig zwei berechtigte Personen mit zwei verschiedenen Konten. Die zweite Person bestätigt an ihrem eigenen Gerät oder am selben Gerät mit einem Code. Beim Öffnen wird die Prüfsumme jeder Datei erneut berechnet und verglichen.

Die Niederschrift hält Öffnungstermin, Leitung, Beginn und Abschluss fest, dazu je Angebot Eingang, Zeitstempel und Form. Mit „Öffnung abschließen“ geht sie als PDF in die Akte und lässt sich nicht mehr ändern.

Signaturen technisch prüfen

Nach der Öffnung prüft die Akte elektronische Signaturen in den Angeboten technisch: Formate CAdES, ASiC-E und PAdES, Zertifikatskette bis zur Vertrauensliste der EU, Sperrstatus über OCSP und CRL. Das Ergebnis ist ein technischer Befund. Ob eine Form genügt, beurteilt Ihre Vergabestelle.

Vergleich und Wertung nach Ihren Vorgaben

Die Tabelle „Angebote nebeneinander“ zeigt, was die Unternehmen geantwortet haben, ohne Punkte und ohne Rangfolge. Die Wertung ist ein eigener Schritt: Kriterien und Gewichte legt Ihre Vergabestelle fest, die Punkte vergibt ein Mensch mit Begründung. Die Akte rechnet daraus die gewichtete Summe und hält fest, wer wann welche Punkte gesetzt hat. Einen Punktvorschlag der KI gibt es nicht.

Dokumentation aus der Akte

Die Dokumentation des Verfahrens füllt sich aus der Akte: Beteiligte, Leistung, Termine, Rechtsrahmen, Verfahrensart, Schätzwert, Entscheidung und Zuschlag, Ergebnisbekanntmachung und Abschluss. Was fehlt, steht als „noch keine Angabe“ da. Sie gibt wieder, was in der Akte steht, und bewertet nichts.

  • PDF mit Kopf und Fuß Ihres Hauses
  • Änderungsverlauf je Feld mit vorher und nachher, wer und wann, als CSV
  • Export der ganzen Akte als ZIP

Was die Akte nicht tut

Sie wählt keine Verfahrensart, legt keine Fristen fest, vergibt keine Punkte und bildet keine Rangfolge unter den Angeboten. Sie zeigt die Schritte, rechnet nach Ihren Vorgaben und hält fest, was geschehen ist. Die Entscheidungen trifft Ihre Vergabestelle.

Häufige Fragen zur Vergabeakte

Schlägt die Akte eine Verfahrensart vor?

Nein. Rechtsrahmen und Verfahrensart wählt Ihre Vergabestelle aus einer Liste. Die Akte zeigt danach die Schritte des passenden Ablaufs.

Können wir einen Schritt auslassen?

Ja, wenn der Schritt nicht fest zum Ablauf der Verfahrensart gehört. Ihre Vergabestelle setzt ihn mit Begründung auf „entfällt“. Die Begründung steht in der Akte und in der Dokumentation.

Wer öffnet die Angebote?

Standardmäßig zwei berechtigte Personen Ihres Hauses mit zwei verschiedenen Konten. Vor Ablauf der Angebotsfrist lässt sich kein Angebot entschlüsseln.

Müssen wir über Digitale-Vergabe.DE bekannt machen?

Nein. Sie können die geprüfte eForms-Datei herunterladen und über Ihren bisherigen Weg einreichen. Auch Unterlagen und Angebote können Sie über Ihre bisherige E-Vergabe-Plattform führen. Das entscheiden Sie je Verfahren.

Gibt es auch einen Ablauf für kleine Vergaben?

Ja. Für den Direktauftrag gibt es einen eigenen Ablauf mit Vergleichsangeboten. Für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach UVgO sowie die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die Freihändige Vergabe nach VOB/A zeigt die Arbeitsfläche „Kleine Vergabe“ alle Phasen auf einer Seite.

Die Akte mit Ihren Verfahren sehen

In einer Online-Demo führen wir ein Musterverfahren vom Anlegen bis zur Dokumentation vor.

Stand der Angaben: 29.10.2026. Alle Produktansichten zeigen Beispieldaten.