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Wertgrenzen von Bund und Ländern

Bis zu welchem Auftragswert welche Verfahrensart unterhalb der EU-Schwellenwerte genutzt werden kann, regeln Bund und Länder. Hier stehen die Grenzen mit dem Wortlaut der Vorschrift.

Stand: 29.10.2026 · Wortlaut der Länder geprüft am 25.10.2026

Was diese Übersicht zeigt

Unterhalb der EU-Schwellenwerte regeln Bund und Länder in Haushaltsrecht, Vergabegesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, bis zu welchem geschätzten Auftragswert bestimmte Verfahrensarten genutzt werden können. Die UVgO selbst sieht für die Verhandlungsvergabe vor, dass Ausführungsbestimmungen eines Bundes- oder Landesministeriums einen Höchstwert festlegen können (§ 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO).

Die Tabelle zeigt die Wertgrenzen der Länder für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die Verhandlungsvergabe bei Liefer- und Dienstleistungen sowie für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die Freihändige Vergabe bei Bauleistungen. Je Land steht auf einer eigenen Seite der Satz der Vorschrift im Wortlaut. Dieselben Zitate nutzt die Akte in Digitale-Vergabe.DE.

Die Übersicht ordnet keinen Auftrag einer Verfahrensart zu. Welche Vorschrift für Ihr Haus gilt (Land, Kommune, Bund) und welche Verfahrensart Sie wählen, entscheidet Ihre Vergabestelle.

Wertgrenzen der Länder

Quelle: Wortlaut der amtlichen Vorschriften, geprüft am 25.10.2026. Beträge ohne Umsatzsteuer. Die Kurzangabe der Grenze steht im Wortlaut auf der Seite des Landes.
LandLeistungVerfahrensartWertgrenzeFürFundstelle
Baden-WürttembergBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1.000.000 EuroKommunenNr. 2.1 Buchst. a Abs. 2 VergabeVwV vom 05.12.2024 (GABl. 2024 S. 824)
Baden-WürttembergBauleistungenFreihändige Vergabeunterhalb des EU-Schwellenwerts für Liefer- und Dienstleistungen (§ 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB)KommunenNr. 2.1 Buchst. a Abs. 2 VergabeVwV vom 05.12.2024 (GABl. 2024 S. 824)
Baden-WürttembergLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbunterhalb des Schwellenwerts nach § 106 Abs. 2 GWBLandesverwaltung, befristet bis 30.09.2027Nr. 7.1 VwV Beschaffung vom 23.07.2024 (GABl. S. 623)
Baden-WürttembergLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbunterhalb des Schwellenwerts nach § 106 Abs. 2 GWBLandesverwaltung, befristet bis 30.09.2027Nr. 7.1 VwV Beschaffung vom 23.07.2024 (GABl. S. 623)
Baden-WürttembergLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbunterhalb des Schwellenwerts nach § 106 Abs. 2 GWBLandesverwaltung, befristet bis 30.09.2027Nr. 7.1 VwV Beschaffung vom 23.07.2024 (GABl. S. 623)
BayernBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis einschließlich 1.000.000 Eurostaatliche und kommunale AuftraggeberArt. 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayWiVG
BayernBauleistungenFreihändige Vergabebis einschließlich 1.000.000 Eurostaatliche und kommunale AuftraggeberArt. 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayWiVG
BayernLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbunterhalb des Schwellenwerts nach § 106 GWBstaatliche und kommunale AuftraggeberArt. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayWiVG
BayernLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbunterhalb des Schwellenwerts nach § 106 GWBstaatliche und kommunale AuftraggeberArt. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayWiVG
BayernLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbunterhalb des Schwellenwerts nach § 106 GWBstaatliche und kommunale AuftraggeberArt. 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayWiVG
BerlinBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1.000.000 EuroHauptverwaltung und BezirkeAV zu § 55 LHO Berlin, Nr. 3.4.1 (Fassung 2026)
BerlinLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 200.000 EuroHauptverwaltung und BezirkeNr. 3.3.1 AV zu § 55 LHO Berlin (Fassung 09/2026)
BrandenburgBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1.000.000 EuroLandesverwaltungNr. 3.1 Satz 1 VV zu § 55 LHO Brandenburg (ABl. 2025 Nr. 28 S. 478)
BrandenburgBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1 Million EuroKommunen§ 28 Abs. 2 Satz 2 KomHKV
BrandenburgBauleistungenFreihändige Vergabebis 1.000.000 EuroLandesverwaltungNr. 3.1 Satz 1 VV zu § 55 LHO Brandenburg (ABl. 2025 Nr. 28 S. 478)
BrandenburgBauleistungenFreihändige Vergabebis 1 Million EuroKommunen§ 28 Abs. 2 Satz 2 KomHKV
BrandenburgLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbsolange der EU-Schwellenwert nach § 106 GWB nicht erreicht istLandesverwaltungNr. 3.3 VV zu § 55 LHO Brandenburg (ABl. 2025 Nr. 28 S. 478)
BrandenburgLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbsolange der EU-Schwellenwert nach Art. 4 Buchst. c RL 2014/24/EU nicht erreicht istKommunen§ 28 Abs. 3 Satz 2 KomHKV
BrandenburgLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbsolange der EU-Schwellenwert nach § 106 GWB nicht erreicht istLandesverwaltungNr. 3.3 VV zu § 55 LHO Brandenburg (ABl. 2025 Nr. 28 S. 478)
BrandenburgLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbsolange der EU-Schwellenwert nach Art. 4 Buchst. c RL 2014/24/EU nicht erreicht istKommunen§ 28 Abs. 3 Satz 2 KomHKV
BrandenburgLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbsolange der EU-Schwellenwert nach § 106 GWB nicht erreicht istLandesverwaltungNr. 3.3 VV zu § 55 LHO Brandenburg (ABl. 2025 Nr. 28 S. 478)
BrandenburgLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbsolange der EU-Schwellenwert nach Art. 4 Buchst. c RL 2014/24/EU nicht erreicht istKommunen§ 28 Abs. 3 Satz 2 KomHKV
HamburgLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbunter 100.000 EuroFreie und Hansestadt HamburgZiffer II.5.2 Abs. 5 Satz 1 Hamburgische Vergaberichtlinie (Stand 01.01.2025)
HessenBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis unterhalb des Schwellenwerts nach § 106 Abs. 1 und 2 GWBLand und Kommunen§ 12 Abs. 2 HVTG
HessenBauleistungenFreihändige Vergabebis unterhalb des Schwellenwerts nach § 106 Abs. 1 und 2 GWBLand und Kommunen§ 12 Abs. 2 HVTG
HessenLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis unterhalb des Schwellenwerts nach § 106 Abs. 1 und 2 GWBLand und Kommunen§ 12 Abs. 3 HVTG
HessenLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbbis unterhalb des Schwellenwerts nach § 106 Abs. 1 und 2 GWBLand und Kommunen§ 12 Abs. 3 HVTG
HessenLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbbis unterhalb des Schwellenwerts nach § 106 Abs. 1 und 2 GWBLand und Kommunen§ 12 Abs. 3 HVTG
Mecklenburg-VorpommernBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1.000.000 EuroLand und Kommunen§ 5 Abs. 1 Satz 1 VgMinArbV M-V
Mecklenburg-VorpommernLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbunterhalb des Schwellenwerts nach § 106 GWBLand und Kommunen§ 5 Abs. 1 Satz 2 VgMinArbV M-V
NiedersachsenBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1.000.000 EuroLand und Kommunen§ 3 Abs. 1 NWertVO (Fassung vom 27.05.2025)
NiedersachsenLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLand und Kommunen§ 5 Abs. 1 NWertVO (Fassung vom 27.05.2025)
NiedersachsenLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLand und Kommunen§ 5 Abs. 1 NWertVO (Fassung vom 27.05.2025)
NiedersachsenLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLand und Kommunen§ 5 Abs. 1 NWertVO (Fassung vom 27.05.2025)
Nordrhein-WestfalenBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1.250.000 EuroLandesverwaltungNr. 2.2.1 Abs. 1 VV zu § 55 LHO NRW (vorläufige Fassung ab 01.10.2026)
Nordrhein-WestfalenLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLandesverwaltungNr. 2.2.1 Abs. 2 VV zu § 55 LHO NRW (vorläufige Fassung ab 01.10.2026)
Rheinland-PfalzBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 250.000 Euro (öffentlicher Wohnungsbau 1,0 Mio. Euro)Land und KommunenNr. 2.1 Rundschreiben MWVLW vom 31.12.2024 zu Nr. 4.2 VV Öffentliches Auftragswesen
Rheinland-PfalzBauleistungenFreihändige Vergabebis 100.000 EuroLand und KommunenNr. 2.1 Rundschreiben MWVLW vom 31.12.2024 zu Nr. 4.2 VV Öffentliches Auftragswesen
Rheinland-PfalzLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLand und KommunenNr. 2.1 Rundschreiben MWVLW vom 31.12.2024 zu Nr. 4.2 VV Öffentliches Auftragswesen
Rheinland-PfalzLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLand und KommunenNr. 2.1 Rundschreiben MWVLW vom 31.12.2024 zu Nr. 4.2 VV Öffentliches Auftragswesen
Rheinland-PfalzLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLand und KommunenNr. 2.1 Rundschreiben MWVLW vom 31.12.2024 zu Nr. 4.2 VV Öffentliches Auftragswesen
SaarlandBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1.000.000 EuroLandesverwaltungAbschnitt C Nr. 2.2 Beschaffungsrichtlinien vom 24.03.2026 (Amtsbl. I S. 208)
SaarlandBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB für BauleistungenKommunenNr. 1.3 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547)
SaarlandBauleistungenFreihändige Vergabebis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB für BauleistungenKommunenNr. 1.3 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547)
SaarlandLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis zum Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 GWBLandesverwaltungAbschnitt B Nr. 7.3 Satz 1 Beschaffungsrichtlinien vom 24.03.2026 (Amtsbl. I S. 208)
SaarlandLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBKommunenNr. 2.2 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547)
SaarlandLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbbis zum Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 GWBLandesverwaltungAbschnitt B Nr. 7.3 Satz 1 Beschaffungsrichtlinien vom 24.03.2026 (Amtsbl. I S. 208)
SaarlandLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbbis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBKommunenNr. 2.2 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547)
SaarlandLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbbis zum Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 GWBLandesverwaltungAbschnitt B Nr. 7.3 Satz 1 Beschaffungsrichtlinien vom 24.03.2026 (Amtsbl. I S. 208)
SaarlandLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbbis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBKommunenNr. 2.2 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547)
Schleswig-HolsteinBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1.000.000 EuroLand und Kommunen§ 4 Abs. 5 Nr. 2 SHVgVO (Fassung vom 05.05.2026)
Schleswig-HolsteinLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 150.000 EuroLand und Kommunen§ 3 Abs. 3 SHVgVO (Fassung vom 05.05.2026)
Schleswig-HolsteinLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbbis 150.000 EuroLand und Kommunen§ 3 Abs. 3 SHVgVO (Fassung vom 05.05.2026)
ThüringenBauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1.000.000 EuroLand und KommunenZiffer 3.2 Abs. 1 ThürVVöA vom 27.03.2025
ThüringenBauleistungenFreihändige Vergabebis 1.000.000 EuroLand und KommunenZiffer 3.2 Abs. 1 ThürVVöA vom 27.03.2025
ThüringenLiefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbunterhalb des EU-Schwellenwerts nach § 106 GWBLand und KommunenZiffer 3.3 ThürVVöA vom 27.03.2025
ThüringenLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbunterhalb des EU-Schwellenwerts nach § 106 GWBLand und KommunenZiffer 3.3 ThürVVöA vom 27.03.2025
ThüringenLiefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbunterhalb des EU-Schwellenwerts nach § 106 GWBLand und KommunenZiffer 3.3 ThürVVöA vom 27.03.2025

Nicht enthalten sind Länder und Ebenen, für die in unserer Datenquelle keine geprüfte Wertgrenze vorliegt: Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Die Gründe stehen auf der jeweiligen Landesseite. Wertgrenzen der Länder für den Direktauftrag sind in dieser Übersicht nicht enthalten.

Bund und Verfahrensordnungen

Einige Wertgrenzen stehen in Vorschriften des Bundes und in den Verfahrensordnungen selbst. Sie gelten, soweit die jeweilige Vorschrift für Ihr Haus anzuwenden ist.

Beträge ohne Umsatzsteuer. Die Verfahrensordnungen gelten, soweit Bund oder Land sie eingeführt haben; die Länder können abweichende Wertgrenzen festlegen.
VorschriftLeistungVerfahrensartWertgrenzeFundstelle
Bund (Bundesverwaltung)Liefer- und DienstleistungenDirektauftragbis 50.000 Euro§ 55 Abs. 2 BHO
UVgO (Wortlaut der Verfahrensordnung)Liefer- und DienstleistungenDirektauftragbis 1.000 Euro§ 14 UVgO, BAnz AT 07.02.2017 B1
VOB/A Abschnitt 1 (seit 01.01.2026)BauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 150.000 Euro§ 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A, BAnz AT 16.12.2025 B7
VOB/A Abschnitt 1 (seit 01.01.2026)BauleistungenFreihändige Vergabebis 100.000 Euro§ 3a Abs. 3 Satz 2 VOB/A, BAnz AT 16.12.2025 B7
VOB/A Abschnitt 1 (seit 01.01.2026)BauleistungenDirektauftragbis 50.000 Euro§ 3a Abs. 4 Satz 1 VOB/A, BAnz AT 16.12.2025 B7

Die Länder im Einzelnen

Häufige Fragen

Gilt die Wertgrenze meines Landes auch für Kommunen?

Das steht in der jeweiligen Vorschrift. In der Tabelle zeigt die Spalte „Für“, für wen der zitierte Satz gilt, zum Beispiel Landesverwaltung, Kommunen oder beide. Welche Regelung für Ihr Haus maßgeblich ist, entscheidet Ihre Vergabestelle.

Sind die Wertgrenzen Netto- oder Bruttowerte?

Die zitierten Vorschriften sprechen vom Auftragswert ohne Umsatzsteuer, soweit sie es ausdrücklich nennen. Den genauen Wortlaut finden Sie auf der Seite des Landes.

Wie aktuell ist die Übersicht?

Jeder Satz wurde am 25.10.2026 gegen die amtliche Quelle geprüft. Viele Regelungen sind befristet; das Ende der Befristung steht in der Tabelle der Landesseite.

Warum fehlt der Direktauftrag für mein Land?

Für den Direktauftrag nennt diese Übersicht nur die Vorschriften des Bundes und den Wortlaut der Verfahrensordnungen. Die Wertgrenzen der Länder für den Direktauftrag sind hier nicht enthalten; maßgeblich sind die Vorschriften Ihres Landes.

Wo stehen die Schwellenwerte für europaweite Verfahren?

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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In einer Online-Demo zeigen wir Ihnen die Akte, das Bieterportal und die KI-Entwürfe mit Musterdaten.