Wertgrenzen in Thüringen im Überblick
| Leistung | Verfahrensart | Wertgrenze | Für | Gültig | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungen | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | unterhalb des EU-Schwellenwerts nach § 106 GWB | Land und Kommunen | seit 28.03.2025, befristet bis 31.12.2030 | Ziffer 3.3 ThürVVöA vom 27.03.2025 |
| Liefer- und Dienstleistungen | Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb | unterhalb des EU-Schwellenwerts nach § 106 GWB | Land und Kommunen | seit 28.03.2025, befristet bis 31.12.2030 | Ziffer 3.3 ThürVVöA vom 27.03.2025 |
| Liefer- und Dienstleistungen | Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb | unterhalb des EU-Schwellenwerts nach § 106 GWB | Land und Kommunen | seit 28.03.2025, befristet bis 31.12.2030 | Ziffer 3.3 ThürVVöA vom 27.03.2025 |
| Bauleistungen | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis 1.000.000 Euro | Land und Kommunen | seit 28.03.2025, befristet bis 31.12.2030 | Ziffer 3.2 Abs. 1 ThürVVöA vom 27.03.2025 |
| Bauleistungen | Freihändige Vergabe | bis 1.000.000 Euro | Land und Kommunen | seit 28.03.2025, befristet bis 31.12.2030 | Ziffer 3.2 Abs. 1 ThürVVöA vom 27.03.2025 |
Wortlaut der Vorschriften
Die folgenden Sätze stehen so in den amtlichen Quellen. „[…]“ markiert eine Auslassung.
Liefer- und Dienstleistungen, Land und Kommunen
Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ist ohne weitere Einzelbegründung - eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sowie - eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bei Aufträgen unterhalb des EU-Schwellenwerts nach § 106 GWB zulässig.
Bauleistungen, Land und Kommunen
Bei Bauleistungen ist ohne weitere Einzelbegründung - eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb abweichend von § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A Teil A Abschnitt 1 sowie - eine Freihändige Vergabe abweichend von § 3a Abs. 3 Satz 2 VOB/A Teil A Abschnitt 1 bis zu einem geschätzten Gesamtauftragswert von 1.000.000 Euro zulässig.
Was außerdem gelten kann
Neben den Vorschriften des Landes stehen Wertgrenzen in den Verfahrensordnungen selbst, zum Beispiel für den Direktauftrag in § 14 UVgO und für Bauleistungen in § 3a VOB/A Abschnitt 1. Ob und mit welchen Abweichungen sie in Thüringen gelten, regelt das Land. Den Wortlaut der Verfahrensordnungen finden Sie in der Übersicht.
Diese Seite gibt Vorschriften wieder. Sie ordnet keinen Auftrag einer Verfahrensart zu. Welche Vorschrift für Ihr Haus gilt und welche Verfahrensart Sie wählen, entscheidet Ihre Vergabestelle.
In Digitale-Vergabe.DE
Wählt Ihre Vergabestelle in der Akte eine dieser Verfahrensarten, zeigt die Begründungskarte die Sätze Ihres Landes zur Auswahl, nichts ist vorgewählt. Die Anwendung prüft den Auftragswert nicht gegen die Grenze. Mehr zur Akte.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


