Wertgrenzen in Berlin im Überblick
| Leistung | Verfahrensart | Wertgrenze | Für | Gültig | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungen | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis 200.000 Euro | Hauptverwaltung und Bezirke | seit 18.09.2026 | Nr. 3.3.1 AV zu § 55 LHO Berlin (Fassung 09/2026) |
| Bauleistungen | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis 1.000.000 Euro | Hauptverwaltung und Bezirke | seit 18.09.2026 | AV zu § 55 LHO Berlin, Nr. 3.4.1 (Fassung 2026) |
Wortlaut der Vorschriften
Die folgenden Sätze stehen so in den amtlichen Quellen. „[…]“ markiert eine Auslassung.
Liefer- und Dienstleistungen, Hauptverwaltung und Bezirke
3.3 Bei Liefer- und Dienstleistungen (ausgenommen freiberufliche Leistungen) 3.3.1 kann in Anwendung des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UVgO bei einem geschätzten Auftragswert von bis zu 200 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden;
Bauleistungen, Hauptverwaltung und Bezirke
3.4 Bei Bauleistungen 3.4.1 kann abweichend von § 3a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A Abschnitt 1 bei einem geschätzten Auftragswert von bis zu 1 000 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden;
Was außerdem gelten kann
Neben den Vorschriften des Landes stehen Wertgrenzen in den Verfahrensordnungen selbst, zum Beispiel für den Direktauftrag in § 14 UVgO und für Bauleistungen in § 3a VOB/A Abschnitt 1. Ob und mit welchen Abweichungen sie in Berlin gelten, regelt das Land. Den Wortlaut der Verfahrensordnungen finden Sie in der Übersicht.
Diese Seite gibt Vorschriften wieder. Sie ordnet keinen Auftrag einer Verfahrensart zu. Welche Vorschrift für Ihr Haus gilt und welche Verfahrensart Sie wählen, entscheidet Ihre Vergabestelle.
In Digitale-Vergabe.DE
Wählt Ihre Vergabestelle in der Akte eine dieser Verfahrensarten, zeigt die Begründungskarte die Sätze Ihres Landes zur Auswahl, nichts ist vorgewählt. Die Anwendung prüft den Auftragswert nicht gegen die Grenze. Mehr zur Akte.
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