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Wertgrenzen in Brandenburg

Was die Vorschriften in Brandenburg für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte festlegen, im Wortlaut und mit amtlicher Fundstelle.

Stand: 29.10.2026 · Wortlaut geprüft am 25.10.2026

Wertgrenzen in Brandenburg im Überblick

Beträge ohne Umsatzsteuer, soweit die Vorschrift es nennt. Kurzangabe aus dem Wortlaut unten, geprüft am 25.10.2026.
LeistungVerfahrensartWertgrenzeFürGültigFundstelle
Liefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbsolange der EU-Schwellenwert nach § 106 GWB nicht erreicht istLandesverwaltungseit 17.06.2025Nr. 3.3 VV zu § 55 LHO Brandenburg (ABl. 2025 Nr. 28 S. 478)
Liefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbsolange der EU-Schwellenwert nach § 106 GWB nicht erreicht istLandesverwaltungseit 17.06.2025Nr. 3.3 VV zu § 55 LHO Brandenburg (ABl. 2025 Nr. 28 S. 478)
Liefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbsolange der EU-Schwellenwert nach § 106 GWB nicht erreicht istLandesverwaltungseit 17.06.2025Nr. 3.3 VV zu § 55 LHO Brandenburg (ABl. 2025 Nr. 28 S. 478)
Liefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbsolange der EU-Schwellenwert nach Art. 4 Buchst. c RL 2014/24/EU nicht erreicht istKommunenseit 19.06.2025§ 28 Abs. 3 Satz 2 KomHKV
Liefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbsolange der EU-Schwellenwert nach Art. 4 Buchst. c RL 2014/24/EU nicht erreicht istKommunenseit 19.06.2025§ 28 Abs. 3 Satz 2 KomHKV
Liefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbsolange der EU-Schwellenwert nach Art. 4 Buchst. c RL 2014/24/EU nicht erreicht istKommunenseit 19.06.2025§ 28 Abs. 3 Satz 2 KomHKV
BauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1.000.000 EuroLandesverwaltungseit 17.06.2025Nr. 3.1 Satz 1 VV zu § 55 LHO Brandenburg (ABl. 2025 Nr. 28 S. 478)
BauleistungenFreihändige Vergabebis 1.000.000 EuroLandesverwaltungseit 17.06.2025Nr. 3.1 Satz 1 VV zu § 55 LHO Brandenburg (ABl. 2025 Nr. 28 S. 478)
BauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1 Million EuroKommunenseit 19.06.2025§ 28 Abs. 2 Satz 2 KomHKV
BauleistungenFreihändige Vergabebis 1 Million EuroKommunenseit 19.06.2025§ 28 Abs. 2 Satz 2 KomHKV

Wortlaut der Vorschriften

Die folgenden Sätze stehen so in den amtlichen Quellen. „[…]“ markiert eine Auslassung.

Liefer- und Dienstleistungen, Landesverwaltung

3.3 Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte ist eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 UVgO oder eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 11 UVgO grundsätzlich zulässig, solange der geschätzte Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert nach § 106 GWB nicht erreicht.

Liefer- und Dienstleistungen, Kommunen

Dies gilt unbeschadet des Absatzes 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder eine Verhandlungsvergabe auch zulässig ist, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer den in der jeweils geltenden Fassung von Artikel 4 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65; L 410 vom 18.11.2021, S. 200; L 192 vom 21.7.2022, S. 39; L, 2023/90063, 3.11.2023), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2495 vom 15. November 2023 (ABl. L, 2023/2495, 16.11.2023) geändert worden ist, festgelegten Schwellenwert nicht erreicht.

Bauleistungen, Landesverwaltung

3.1 Bei der Vergabe von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB Teil A, Abschnitt 1 (VOB/A) ist eine Beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe auch zulässig, wenn der Auftragswert 1.000.000 Euro voraussichtlich nicht überschreitet.

Bauleistungen, Kommunen

Dies gilt unbeschadet des Absatzes 1 Satz 1 mit der Maßgabe, dass eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb auch zulässig ist, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 1 Million Euro nicht überschreitet, und dass eine freihändige Vergabe auch zulässig ist, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer 1 Million Euro nicht überschreitet.

Was außerdem gelten kann

Neben den Vorschriften des Landes stehen Wertgrenzen in den Verfahrensordnungen selbst, zum Beispiel für den Direktauftrag in § 14 UVgO und für Bauleistungen in § 3a VOB/A Abschnitt 1. Ob und mit welchen Abweichungen sie in Brandenburg gelten, regelt das Land. Den Wortlaut der Verfahrensordnungen finden Sie in der Übersicht.

Diese Seite gibt Vorschriften wieder. Sie ordnet keinen Auftrag einer Verfahrensart zu. Welche Vorschrift für Ihr Haus gilt und welche Verfahrensart Sie wählen, entscheidet Ihre Vergabestelle.

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Wählt Ihre Vergabestelle in der Akte eine dieser Verfahrensarten, zeigt die Begründungskarte die Sätze Ihres Landes zur Auswahl, nichts ist vorgewählt. Die Anwendung prüft den Auftragswert nicht gegen die Grenze. Mehr zur Akte.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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