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Wegweiser Vergaberecht

Welche Regelwerke für welche Aufträge gelten, mit Aufbau und Link zum amtlichen Text.

Stand: 29.10.2026

So ist das Vergaberecht aufgebaut

Ob ein Auftrag dem europäischen oder dem nationalen Vergaberecht folgt, entscheidet der geschätzte Auftragswert im Verhältnis zum EU-Schwellenwert. Oberhalb gelten Teil 4 des GWB und die Verordnungen, die die EU-Richtlinien umsetzen. Unterhalb gilt das Haushaltsrecht von Bund, Ländern und Kommunen mit UVgO und VOB/A Abschnitt 1.

Oberhalb der EU-Schwellenwerte

Unterhalb der EU-Schwellenwerte

Die EU-Richtlinien

Was diese Seiten leisten

Die Seiten zeigen, wofür ein Regelwerk gilt, wie es gegliedert ist und welche Vorschriften häufig nachgeschlagen werden. Sie erläutern nicht jeden Paragrafen und ersetzen keinen Kommentar. Den Wortlaut finden Sie über die Links im amtlichen Text.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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