So ist das Vergaberecht aufgebaut
Ob ein Auftrag dem europäischen oder dem nationalen Vergaberecht folgt, entscheidet der geschätzte Auftragswert im Verhältnis zum EU-Schwellenwert. Oberhalb gelten Teil 4 des GWB und die Verordnungen, die die EU-Richtlinien umsetzen. Unterhalb gilt das Haushaltsrecht von Bund, Ländern und Kommunen mit UVgO und VOB/A Abschnitt 1.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte
- GWB Teil 4Grundsätze, Anwendungsbereich, Verfahrensarten, Nachprüfung
- VgVVerfahren für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der Schwellenwerte
- SektVOAufträge von Sektorenauftraggebern
- KonzVgVVergabe von Konzessionen
- VSVgVVerteidigung und Sicherheit
- VOB/ABauaufträge, drei Abschnitte
Unterhalb der EU-Schwellenwerte
- UVgOLiefer- und Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte
- VOB/A Abschnitt 1Bauaufträge unterhalb der Schwellenwerte
- Wertgrenzen der LänderHaushalts- und Vergaberecht der Länder
Die EU-Richtlinien
- Richtlinie 2014/24/EUKlassische Auftragsvergabe
- Richtlinie 2014/25/EUSektoren
- Richtlinie 2014/23/EUKonzessionen
Was diese Seiten leisten
Die Seiten zeigen, wofür ein Regelwerk gilt, wie es gegliedert ist und welche Vorschriften häufig nachgeschlagen werden. Sie erläutern nicht jeden Paragrafen und ersetzen keinen Kommentar. Den Wortlaut finden Sie über die Links im amtlichen Text.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


