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Wie wir Inhalte prüfen

Quellen, Prüfung der Fundstellen und Grenzen unserer Nachschlage-Seiten.

Stand: 29.10.2026

Quellen

Unsere Nachschlage-Seiten stützen sich auf amtliche Texte: Gesetze und Verordnungen des Bundes auf gesetze-im-internet.de, Rechtsakte der EU im Amt für Veröffentlichungen der EU (EUR-Lex), die Unterschwellenvergabeordnung und die VOB/A in den Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sowie Vorschriften der Länder in ihren amtlichen Verkündungsblättern und Portalen.

Wie wir Fundstellen prüfen

  • Zu jeder Aussage über eine Vorschrift hinterlegen wir einen wörtlichen Auszug aus dem amtlichen Text.
  • Diese Auszüge haben wir beim Erstellen der Seiten maschinell gegen den abgerufenen amtlichen Text geprüft. Was sich nicht belegen ließ, haben wir allgemeiner gefasst oder weggelassen.
  • Wörtliche Zitate stehen in Anführungszeichen oder als hervorgehobenes Zitat mit Fundstelle.
  • Jede Seite nennt oben das Datum ihres Stands.

Wertgrenzen und Zahlen

Die Wertgrenzen der Länder stammen aus derselben Datenquelle, die auch die Akte in Digitale-Vergabe.DE nutzt; jede Seite nennt das Datum, an dem der Wortlaut gegen die amtliche Quelle geprüft wurde. Zahlen aus dem Vergabe-Archiv nennen wir immer mit Zeitraum, Zählregel und Stichtag.

Was die Seiten nicht leisten

Die Seiten erklären Regeln allgemein. Sie beurteilen keinen Einzelfall und ersetzen keine rechtliche Prüfung. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt, welche Verfahrensart, Fristen und Kriterien eine Vergabestelle festlegt, entscheidet sie selbst, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei. Texte von anderen Anbietern übernehmen wir nicht.

Fehler melden

Haben Sie einen Fehler oder eine veraltete Angabe gefunden? Schreiben Sie uns an info@digitale-vergabe.de oder über das Kontaktformular. Bitte nennen Sie die Adresse der Seite und die Stelle.

Digitale-Vergabe.DE kennenlernen

In einer Online-Demo zeigen wir Ihnen die Akte, das Bieterportal und die KI-Entwürfe mit Musterdaten.