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Wertgrenzen im Saarland

Was die Vorschriften im Saarland für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte festlegen, im Wortlaut und mit amtlicher Fundstelle.

Stand: 29.10.2026 · Wortlaut geprüft am 25.10.2026

Wertgrenzen im Saarland im Überblick

Beträge ohne Umsatzsteuer, soweit die Vorschrift es nennt. Kurzangabe aus dem Wortlaut unten, geprüft am 25.10.2026.
LeistungVerfahrensartWertgrenzeFürGültigFundstelle
Liefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis zum Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 GWBLandesverwaltungseit 01.04.2026, befristet bis 31.03.2031Abschnitt B Nr. 7.3 Satz 1 Beschaffungsrichtlinien vom 24.03.2026 (Amtsbl. I S. 208)
Liefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbbis zum Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 GWBLandesverwaltungseit 01.04.2026, befristet bis 31.03.2031Abschnitt B Nr. 7.3 Satz 1 Beschaffungsrichtlinien vom 24.03.2026 (Amtsbl. I S. 208)
Liefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbbis zum Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 GWBLandesverwaltungseit 01.04.2026, befristet bis 31.03.2031Abschnitt B Nr. 7.3 Satz 1 Beschaffungsrichtlinien vom 24.03.2026 (Amtsbl. I S. 208)
Liefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBKommunenseit 01.07.2025Nr. 2.2 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547)
Liefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbbis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBKommunenseit 01.07.2025Nr. 2.2 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547)
Liefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbbis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWBKommunenseit 01.07.2025Nr. 2.2 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547)
BauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1.000.000 EuroLandesverwaltungseit 01.04.2026, befristet bis 31.03.2031Abschnitt C Nr. 2.2 Beschaffungsrichtlinien vom 24.03.2026 (Amtsbl. I S. 208)
BauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB für BauleistungenKommunenseit 01.07.2025Nr. 1.3 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547)
BauleistungenFreihändige Vergabebis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB für BauleistungenKommunenseit 01.07.2025Nr. 1.3 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547)

Wortlaut der Vorschriften

Die folgenden Sätze stehen so in den amtlichen Quellen. „[…]“ markiert eine Auslassung.

Liefer- und Dienstleistungen, Landesverwaltung

Die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sind zulässig bis zum jeweiligen Schwellenwert gemäß § 106 Absatz 2 GWB.

Liefer- und Dienstleistungen, Kommunen

Eine Verhandlungsvergabe bzw. freihändige Vergabe und eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind ohne weitere Einzelbegründung bei einem geschätzten Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zulässig.

Bauleistungen, Landesverwaltung

Abweichend von § 3a Absatz 2 Nummer 1 VOB/A ist die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1 000 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) zulässig.

Bauleistungen, Kommunen

Abweichend von § 3a Absatz 2 und 3 VOB/A sind eine freihändige Vergabe und eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ohne weitere Einzelbegründung bei einem geschätzten Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für Bauleistungen zulässig.

Was außerdem gelten kann

Neben den Vorschriften des Landes stehen Wertgrenzen in den Verfahrensordnungen selbst, zum Beispiel für den Direktauftrag in § 14 UVgO und für Bauleistungen in § 3a VOB/A Abschnitt 1. Ob und mit welchen Abweichungen sie im Saarland gelten, regelt das Land. Den Wortlaut der Verfahrensordnungen finden Sie in der Übersicht.

Diese Seite gibt Vorschriften wieder. Sie ordnet keinen Auftrag einer Verfahrensart zu. Welche Vorschrift für Ihr Haus gilt und welche Verfahrensart Sie wählen, entscheidet Ihre Vergabestelle.

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Wählt Ihre Vergabestelle in der Akte eine dieser Verfahrensarten, zeigt die Begründungskarte die Sätze Ihres Landes zur Auswahl, nichts ist vorgewählt. Die Anwendung prüft den Auftragswert nicht gegen die Grenze. Mehr zur Akte.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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