Wertgrenzen im Saarland im Überblick
| Leistung | Verfahrensart | Wertgrenze | Für | Gültig | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungen | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis zum Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 GWB | Landesverwaltung | seit 01.04.2026, befristet bis 31.03.2031 | Abschnitt B Nr. 7.3 Satz 1 Beschaffungsrichtlinien vom 24.03.2026 (Amtsbl. I S. 208) |
| Liefer- und Dienstleistungen | Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb | bis zum Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 GWB | Landesverwaltung | seit 01.04.2026, befristet bis 31.03.2031 | Abschnitt B Nr. 7.3 Satz 1 Beschaffungsrichtlinien vom 24.03.2026 (Amtsbl. I S. 208) |
| Liefer- und Dienstleistungen | Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb | bis zum Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 GWB | Landesverwaltung | seit 01.04.2026, befristet bis 31.03.2031 | Abschnitt B Nr. 7.3 Satz 1 Beschaffungsrichtlinien vom 24.03.2026 (Amtsbl. I S. 208) |
| Liefer- und Dienstleistungen | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB | Kommunen | seit 01.07.2025 | Nr. 2.2 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547) |
| Liefer- und Dienstleistungen | Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb | bis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB | Kommunen | seit 01.07.2025 | Nr. 2.2 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547) |
| Liefer- und Dienstleistungen | Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb | bis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB | Kommunen | seit 01.07.2025 | Nr. 2.2 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547) |
| Bauleistungen | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis 1.000.000 Euro | Landesverwaltung | seit 01.04.2026, befristet bis 31.03.2031 | Abschnitt C Nr. 2.2 Beschaffungsrichtlinien vom 24.03.2026 (Amtsbl. I S. 208) |
| Bauleistungen | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB für Bauleistungen | Kommunen | seit 01.07.2025 | Nr. 1.3 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547) |
| Bauleistungen | Freihändige Vergabe | bis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB für Bauleistungen | Kommunen | seit 01.07.2025 | Nr. 1.3 Vergabeerlass 2025 vom 26.06.2025 (Amtsbl. I S. 547) |
Wortlaut der Vorschriften
Die folgenden Sätze stehen so in den amtlichen Quellen. „[…]“ markiert eine Auslassung.
Liefer- und Dienstleistungen, Landesverwaltung
Die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sind zulässig bis zum jeweiligen Schwellenwert gemäß § 106 Absatz 2 GWB.
Liefer- und Dienstleistungen, Kommunen
Eine Verhandlungsvergabe bzw. freihändige Vergabe und eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind ohne weitere Einzelbegründung bei einem geschätzten Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zulässig.
Bauleistungen, Landesverwaltung
Abweichend von § 3a Absatz 2 Nummer 1 VOB/A ist die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 1 000 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) zulässig.
Bauleistungen, Kommunen
Abweichend von § 3a Absatz 2 und 3 VOB/A sind eine freihändige Vergabe und eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ohne weitere Einzelbegründung bei einem geschätzten Auftragswert bis zum EU-Schwellenwert nach § 106 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für Bauleistungen zulässig.
Was außerdem gelten kann
Neben den Vorschriften des Landes stehen Wertgrenzen in den Verfahrensordnungen selbst, zum Beispiel für den Direktauftrag in § 14 UVgO und für Bauleistungen in § 3a VOB/A Abschnitt 1. Ob und mit welchen Abweichungen sie im Saarland gelten, regelt das Land. Den Wortlaut der Verfahrensordnungen finden Sie in der Übersicht.
Diese Seite gibt Vorschriften wieder. Sie ordnet keinen Auftrag einer Verfahrensart zu. Welche Vorschrift für Ihr Haus gilt und welche Verfahrensart Sie wählen, entscheidet Ihre Vergabestelle.
In Digitale-Vergabe.DE
Wählt Ihre Vergabestelle in der Akte eine dieser Verfahrensarten, zeigt die Begründungskarte die Sätze Ihres Landes zur Auswahl, nichts ist vorgewählt. Die Anwendung prüft den Auftragswert nicht gegen die Grenze. Mehr zur Akte.
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