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Wertgrenzen in Nordrhein-Westfalen

Was die Vorschriften in Nordrhein-Westfalen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte festlegen, im Wortlaut und mit amtlicher Fundstelle.

Stand: 29.10.2026 · Wortlaut geprüft am 25.10.2026

Wertgrenzen in Nordrhein-Westfalen im Überblick

Beträge ohne Umsatzsteuer, soweit die Vorschrift es nennt. Kurzangabe aus dem Wortlaut unten, geprüft am 25.10.2026.
LeistungVerfahrensartWertgrenzeFürGültigFundstelle
Liefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLandesverwaltungseit 01.10.2026Nr. 2.2.1 Abs. 2 VV zu § 55 LHO NRW (vorläufige Fassung ab 01.10.2026)
BauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1.250.000 EuroLandesverwaltungseit 01.10.2026Nr. 2.2.1 Abs. 1 VV zu § 55 LHO NRW (vorläufige Fassung ab 01.10.2026)

Wortlaut der Vorschriften

Die folgenden Sätze stehen so in den amtlichen Quellen. „[…]“ markiert eine Auslassung.

Liefer- und Dienstleistungen, Landesverwaltung

Beschränkte Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nach § 8 Absatz 3 Nr. 2 der Unterschwellenvergabeordnung sind bis zu einem Auftragswert in Höhe von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer ohne Durchführung eines Teilnahmewettbewerbes zulässig.

Bauleistungen, Landesverwaltung

Beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen nach § 3a Absatz 2 Nr. 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A sind bis zu einem vorab geschätzten Gesamtauftragswert in Höhe von 1.250.000 Euro ohne Umsatzsteuer ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.

Für Kommunen in Nordrhein-Westfalen nennt unsere Datenquelle keine Landeswertgrenze; sie verweist für die Zeit seit 01.01.2026 auf § 75a der Gemeindeordnung NRW, der keine Wertgrenze enthält.

Was außerdem gelten kann

Neben den Vorschriften des Landes stehen Wertgrenzen in den Verfahrensordnungen selbst, zum Beispiel für den Direktauftrag in § 14 UVgO und für Bauleistungen in § 3a VOB/A Abschnitt 1. Ob und mit welchen Abweichungen sie in Nordrhein-Westfalen gelten, regelt das Land. Den Wortlaut der Verfahrensordnungen finden Sie in der Übersicht.

Diese Seite gibt Vorschriften wieder. Sie ordnet keinen Auftrag einer Verfahrensart zu. Welche Vorschrift für Ihr Haus gilt und welche Verfahrensart Sie wählen, entscheidet Ihre Vergabestelle.

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Wählt Ihre Vergabestelle in der Akte eine dieser Verfahrensarten, zeigt die Begründungskarte die Sätze Ihres Landes zur Auswahl, nichts ist vorgewählt. Die Anwendung prüft den Auftragswert nicht gegen die Grenze. Mehr zur Akte.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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