Wertgrenzen in Niedersachsen im Überblick
| Leistung | Verfahrensart | Wertgrenze | Für | Gültig | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungen | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis 100.000 Euro | Land und Kommunen | seit 29.05.2025 | § 5 Abs. 1 NWertVO (Fassung vom 27.05.2025) |
| Liefer- und Dienstleistungen | Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb | bis 100.000 Euro | Land und Kommunen | seit 29.05.2025 | § 5 Abs. 1 NWertVO (Fassung vom 27.05.2025) |
| Liefer- und Dienstleistungen | Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb | bis 100.000 Euro | Land und Kommunen | seit 29.05.2025 | § 5 Abs. 1 NWertVO (Fassung vom 27.05.2025) |
| Bauleistungen | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis 1.000.000 Euro | Land und Kommunen | seit 29.05.2025 | § 3 Abs. 1 NWertVO (Fassung vom 27.05.2025) |
Wortlaut der Vorschriften
Die folgenden Sätze stehen so in den amtlichen Quellen. „[…]“ markiert eine Auslassung.
Liefer- und Dienstleistungen, Land und Kommunen
Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dürfen im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Bauleistungen, Land und Kommunen
Abweichend von § 3 a Abs. 2 Nr. 1 des Abschnitts 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A in der in § 3 Abs. 2 Satz 2 NTVergG genannten Fassung (VOB/A) dürfen Aufträge über Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 1 000 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Was außerdem gelten kann
Neben den Vorschriften des Landes stehen Wertgrenzen in den Verfahrensordnungen selbst, zum Beispiel für den Direktauftrag in § 14 UVgO und für Bauleistungen in § 3a VOB/A Abschnitt 1. Ob und mit welchen Abweichungen sie in Niedersachsen gelten, regelt das Land. Den Wortlaut der Verfahrensordnungen finden Sie in der Übersicht.
Diese Seite gibt Vorschriften wieder. Sie ordnet keinen Auftrag einer Verfahrensart zu. Welche Vorschrift für Ihr Haus gilt und welche Verfahrensart Sie wählen, entscheidet Ihre Vergabestelle.
In Digitale-Vergabe.DE
Wählt Ihre Vergabestelle in der Akte eine dieser Verfahrensarten, zeigt die Begründungskarte die Sätze Ihres Landes zur Auswahl, nichts ist vorgewählt. Die Anwendung prüft den Auftragswert nicht gegen die Grenze. Mehr zur Akte.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


