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Wertgrenzen in Niedersachsen

Was die Vorschriften in Niedersachsen für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte festlegen, im Wortlaut und mit amtlicher Fundstelle.

Stand: 29.10.2026 · Wortlaut geprüft am 25.10.2026

Wertgrenzen in Niedersachsen im Überblick

Beträge ohne Umsatzsteuer, soweit die Vorschrift es nennt. Kurzangabe aus dem Wortlaut unten, geprüft am 25.10.2026.
LeistungVerfahrensartWertgrenzeFürGültigFundstelle
Liefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLand und Kommunenseit 29.05.2025§ 5 Abs. 1 NWertVO (Fassung vom 27.05.2025)
Liefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLand und Kommunenseit 29.05.2025§ 5 Abs. 1 NWertVO (Fassung vom 27.05.2025)
Liefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLand und Kommunenseit 29.05.2025§ 5 Abs. 1 NWertVO (Fassung vom 27.05.2025)
BauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 1.000.000 EuroLand und Kommunenseit 29.05.2025§ 3 Abs. 1 NWertVO (Fassung vom 27.05.2025)

Wortlaut der Vorschriften

Die folgenden Sätze stehen so in den amtlichen Quellen. „[…]“ markiert eine Auslassung.

Liefer- und Dienstleistungen, Land und Kommunen

Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dürfen im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Bauleistungen, Land und Kommunen

Abweichend von § 3 a Abs. 2 Nr. 1 des Abschnitts 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A in der in § 3 Abs. 2 Satz 2 NTVergG genannten Fassung (VOB/A) dürfen Aufträge über Bauleistungen bis zu einem Auftragswert von 1 000 000 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.

Was außerdem gelten kann

Neben den Vorschriften des Landes stehen Wertgrenzen in den Verfahrensordnungen selbst, zum Beispiel für den Direktauftrag in § 14 UVgO und für Bauleistungen in § 3a VOB/A Abschnitt 1. Ob und mit welchen Abweichungen sie in Niedersachsen gelten, regelt das Land. Den Wortlaut der Verfahrensordnungen finden Sie in der Übersicht.

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Wählt Ihre Vergabestelle in der Akte eine dieser Verfahrensarten, zeigt die Begründungskarte die Sätze Ihres Landes zur Auswahl, nichts ist vorgewählt. Die Anwendung prüft den Auftragswert nicht gegen die Grenze. Mehr zur Akte.

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