Zum Inhalt springen

Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz

Was die Vorschriften in Rheinland-Pfalz für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte festlegen, im Wortlaut und mit amtlicher Fundstelle.

Stand: 29.10.2026 · Wortlaut geprüft am 25.10.2026

Wertgrenzen in Rheinland-Pfalz im Überblick

Beträge ohne Umsatzsteuer, soweit die Vorschrift es nennt. Kurzangabe aus dem Wortlaut unten, geprüft am 25.10.2026.
LeistungVerfahrensartWertgrenzeFürGültigFundstelle
Liefer- und DienstleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLand und Kommunenseit 01.01.2025Nr. 2.1 Rundschreiben MWVLW vom 31.12.2024 zu Nr. 4.2 VV Öffentliches Auftragswesen; Tabelle, Zeile „Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO“: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 100.000 Euro, Freihändige Vergabe und Verhandlungsvergabe 100.000 Euro
Liefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLand und Kommunenseit 01.01.2025Nr. 2.1 Rundschreiben MWVLW vom 31.12.2024 zu Nr. 4.2 VV Öffentliches Auftragswesen; Tabelle, Zeile „Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO“: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 100.000 Euro, Freihändige Vergabe und Verhandlungsvergabe 100.000 Euro
Liefer- und DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerbbis 100.000 EuroLand und Kommunenseit 01.01.2025Nr. 2.1 Rundschreiben MWVLW vom 31.12.2024 zu Nr. 4.2 VV Öffentliches Auftragswesen; Tabelle, Zeile „Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO“: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 100.000 Euro, Freihändige Vergabe und Verhandlungsvergabe 100.000 Euro
BauleistungenBeschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerbbis 250.000 Euro (öffentlicher Wohnungsbau 1,0 Mio. Euro)Land und Kommunenseit 01.01.2025Nr. 2.1 Rundschreiben MWVLW vom 31.12.2024 zu Nr. 4.2 VV Öffentliches Auftragswesen; Tabelle, Zeile „Bauleistungen nach VOB/A“: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 250.000 Euro (im öffentlichen Wohnungsbau 1,0 Mio. Euro), Freihändige Vergabe und Verhandlungsvergabe 100.000 Euro
BauleistungenFreihändige Vergabebis 100.000 EuroLand und Kommunenseit 01.01.2025Nr. 2.1 Rundschreiben MWVLW vom 31.12.2024 zu Nr. 4.2 VV Öffentliches Auftragswesen; Tabelle, Zeile „Bauleistungen nach VOB/A“: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 250.000 Euro (im öffentlichen Wohnungsbau 1,0 Mio. Euro), Freihändige Vergabe und Verhandlungsvergabe 100.000 Euro

Wortlaut der Vorschriften

Die folgenden Sätze stehen so in den amtlichen Quellen. „[…]“ markiert eine Auslassung.

Liefer- und Dienstleistungen, Land und Kommunen

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben sind ohne nähere Begründung zugelassen, wenn bei einer zu vergebenden Leistung der geschätzte Auftragswert nach § 3 der Vergabeverordnung (VgV) – jeweils ohne Umsatzsteuer – bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet:

Bauleistungen, Land und Kommunen

Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben sind ohne nähere Begründung zugelassen, wenn bei einer zu vergebenden Leistung der geschätzte Auftragswert nach § 3 der Vergabeverordnung (VgV) – jeweils ohne Umsatzsteuer – bestimmte Wertgrenzen nicht überschreitet:

Was außerdem gelten kann

Neben den Vorschriften des Landes stehen Wertgrenzen in den Verfahrensordnungen selbst, zum Beispiel für den Direktauftrag in § 14 UVgO und für Bauleistungen in § 3a VOB/A Abschnitt 1. Ob und mit welchen Abweichungen sie in Rheinland-Pfalz gelten, regelt das Land. Den Wortlaut der Verfahrensordnungen finden Sie in der Übersicht.

Diese Seite gibt Vorschriften wieder. Sie ordnet keinen Auftrag einer Verfahrensart zu. Welche Vorschrift für Ihr Haus gilt und welche Verfahrensart Sie wählen, entscheidet Ihre Vergabestelle.

In Digitale-Vergabe.DE

Wählt Ihre Vergabestelle in der Akte eine dieser Verfahrensarten, zeigt die Begründungskarte die Sätze Ihres Landes zur Auswahl, nichts ist vorgewählt. Die Anwendung prüft den Auftragswert nicht gegen die Grenze. Mehr zur Akte.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

Digitale-Vergabe.DE kennenlernen

In einer Online-Demo zeigen wir Ihnen die Akte, das Bieterportal und die KI-Entwürfe mit Musterdaten.