Wertgrenzen in Hessen im Überblick
| Leistung | Verfahrensart | Wertgrenze | Für | Gültig | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Liefer- und Dienstleistungen | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis unterhalb des Schwellenwerts nach § 106 Abs. 1 und 2 GWB | Land und Kommunen | seit 25.06.2026 | § 12 Abs. 3 HVTG |
| Liefer- und Dienstleistungen | Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb | bis unterhalb des Schwellenwerts nach § 106 Abs. 1 und 2 GWB | Land und Kommunen | seit 25.06.2026 | § 12 Abs. 3 HVTG |
| Liefer- und Dienstleistungen | Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb | bis unterhalb des Schwellenwerts nach § 106 Abs. 1 und 2 GWB | Land und Kommunen | seit 25.06.2026 | § 12 Abs. 3 HVTG |
| Bauleistungen | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb | bis unterhalb des Schwellenwerts nach § 106 Abs. 1 und 2 GWB | Land und Kommunen | seit 25.06.2026 | § 12 Abs. 2 HVTG |
| Bauleistungen | Freihändige Vergabe | bis unterhalb des Schwellenwerts nach § 106 Abs. 1 und 2 GWB | Land und Kommunen | seit 25.06.2026 | § 12 Abs. 2 HVTG |
Wortlaut der Vorschriften
Die folgenden Sätze stehen so in den amtlichen Quellen. „[…]“ markiert eine Auslassung.
Liefer- und Dienstleistungen, Land und Kommunen
(3) Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sind eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb bei einem geschätzten Auftragswert bis unterhalb des Schwellenwertes nach § 106 Abs. 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zulässig.
Bauleistungen, Land und Kommunen
(2) Bei der Vergabe von Bauleistungen sind eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und eine Freihändige Vergabe bei einem geschätzten Auftragswert bis unterhalb des Schwellenwertes nach § 106 Abs. 1 und 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zulässig.
Was außerdem gelten kann
Neben den Vorschriften des Landes stehen Wertgrenzen in den Verfahrensordnungen selbst, zum Beispiel für den Direktauftrag in § 14 UVgO und für Bauleistungen in § 3a VOB/A Abschnitt 1. Ob und mit welchen Abweichungen sie in Hessen gelten, regelt das Land. Den Wortlaut der Verfahrensordnungen finden Sie in der Übersicht.
Diese Seite gibt Vorschriften wieder. Sie ordnet keinen Auftrag einer Verfahrensart zu. Welche Vorschrift für Ihr Haus gilt und welche Verfahrensart Sie wählen, entscheidet Ihre Vergabestelle.
In Digitale-Vergabe.DE
Wählt Ihre Vergabestelle in der Akte eine dieser Verfahrensarten, zeigt die Begründungskarte die Sätze Ihres Landes zur Auswahl, nichts ist vorgewählt. Die Anwendung prüft den Auftragswert nicht gegen die Grenze. Mehr zur Akte.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


