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„Unsere Plattform kostet je Verfahren, und die Bekanntmachung tippen wir doppelt.“

Bekanntmachen ohne Doppelerfassung, Angebote verschlüsselt empfangen.

Die Bekanntmachung entsteht aus Ihrer Akte im Format eForms-DE und wird vorher geprüft. Angebote werden beim Hochladen verschlüsselt und bleiben bis zur Frist verschlossen. Für Bieter ist das kostenlos, Verfahren sind unbegrenzt.

So ist es heute

Die Angaben stehen in der Akte, aber die Bekanntmachung tippt man noch einmal in der Plattform. Jedes Verfahren kostet extra. Angebote kommen per E-Mail oder über ein zweites System.

So läuft es mit Digitale-Vergabe.DE

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    Bekanntmachung aus der Akte

    Die Felder der Bekanntmachung kommen aus Ihrer Akte, im Format eForms-DE. Keine zweite Erfassung.

    Bildschirm mit Musterdaten: eForms-Bekanntmachung: Felder mit dem Hinweis „aus der Akte“ übernommen
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    Vorher geprüft, dann übermittelt

    Die Bekanntmachung wird mit den Regeln der KoSIT geprüft, die auch der Datenservice Öffentlicher Einkauf anwendet. Von dort geht sie an TED und service.bund.de.

    Bildschirm mit Musterdaten: Bekanntmachung im Format eForms-DE, geprüft mit den Regeln der KoSIT, Auswahl der Bekanntmachungsart
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    Angebote verschlüsselt empfangen

    Angebote werden beim Hochladen verschlüsselt. Vor Ablauf der Frist entschlüsselt der Server sie nicht, auch nicht für Ihr Haus.

    Bildschirm mit Musterdaten: Angebotseingang: Angebote bis zur Öffnung verschlüsselt verwahrt
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    Öffnen und Signaturen technisch prüfen

    Geöffnet wird zu zweit. Elektronische Signaturen werden technisch geprüft, jeder Eingang bekommt einen Zeitstempel.

    Bildschirm mit Musterdaten: Öffnung: Sperre aufgehoben durch zwei Personen, Zeitpunkt der Öffnung

Was Sie bekommen und was nicht

Was Sie bekommen

  • Bekanntmachung aus der Akte im Format eForms-DE, vorher geprüft, an TED und service.bund.de.
  • Verschlüsselten Angebotseingang, verschlossen bis zur Frist, Öffnung zu zweit.
  • Technische Signaturprüfung und Zeitstempel je Eingang. Für Bieter kostenlos, Verfahren unbegrenzt.

Was Sie selbst festlegen

  • Verfahrensart, Fristen und welche Bekanntmachungsart passt.
  • Eignungs- und Zuschlagskriterien und deren Gewichtung.
  • Jede rechtliche Festlegung. Die Signaturprüfung ist technisch, keine rechtliche Bewertung. Prüfung und Entscheidung liegen bei Ihrer Vergabestelle oder Ihrer Vergabekanzlei.
Bildschirm mit Musterdaten: Akte im Schritt „Veröffentlichen“ mit dem Bereich Bekanntmachung (eForms)

Bekanntmachungen im Format eForms-DE, geprüft mit der Prüfkonfiguration der KoSIT.

Häufige Fragen

Wer entscheidet?

Sie. Verfahrensart, Fristen, Bekanntmachungsart und Kriterien legt Ihre Vergabestelle fest.

Zahlen wir je Verfahren?

Nein. Verfahren und Veröffentlichungen sind unbegrenzt. Sie zahlen für Nutzer und KI.

Können Bieter ohne Konto teilnehmen?

Unternehmen rufen die Unterlagen ohne Anmeldung ab, stellen Fragen und geben ihr Angebot im Browser ab. Mit Konto gibt es einen Suchagenten.

Was heißt „technisch geprüft" bei Signaturen?

Geprüft werden Prüfsumme, Zertifikat, EU-Vertrauensliste und Sperrstatus. Das ist eine technische Prüfung, keine rechtliche Bewertung.