Was Vergabestellen angeben müssen
Der öffentliche Auftraggeber muss den Unternehmen alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen über
Die Vorschrift nennt drei Punkte: die verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen sowie die verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren. Unterhalb der Schwellenwerte gilt § 11 VgV nach § 7 Abs. 4 UVgO entsprechend.
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Für das Bieterportal von Digitale-Vergabe.DE stehen diese Angaben auf einer eigenen Seite, gegliedert nach den Punkten in § 11 Abs. 3 VgV. Sie können sie in Ihren Vergabeunterlagen oder Bekanntmachungen verlinken:
digitale-vergabe.de/bieter/informationen
Die Angaben in Kürze
| Punkt | Angabe für das Bieterportal |
|---|---|
| Elektronische Mittel | Einreichung im Browser über einen persönlichen Zugang, keine Installation. Aktuelle Fassungen von Chrome, Edge, Firefox und Safari, JavaScript aktiviert. Unterlagen ohne Anmeldung. Schnittstelle für Bieter-Software. |
| Dateiformate | Dokumente PDF, DOC, DOCX, ODT, TXT; Tabellen XLS, XLSX, XLSM, ODS, CSV; Präsentationen PPT, PPTX, ODP; Bilder JPG, JPEG, PNG; Signaturen P7S, ASICE; GAEB, X81, X83, X86, D81, D83, D86; E-Mails EML, MSG; XML, ZIP. |
| Größen | Je Abgabe höchstens 25 Dateien, je Datei höchstens 1 GB, zusammen höchstens 2 GB. |
| Verschlüsselung | Übertragung mit TLS. Jede Datei wird beim Eingang mit AES-256-GCM verschlüsselt abgelegt. Vor Ablauf der Angebotsfrist entschlüsselt der Server keine Abgabe. Prüfsumme SHA-256 je Datei, beim Öffnen erneut berechnet. |
| Zeiterfassung | Den Eingangszeitpunkt setzt der Server, abgeglichen über NTP, gespeichert in UTC, angezeigt in deutscher Zeit. Kein qualifizierter elektronischer Zeitstempel im Sinne der eIDAS-Verordnung. |
| Sprachen | Oberfläche in acht Sprachen, maßgeblich ist die deutsche Fassung. |
Welche Form und welche Unterlagen ein Verfahren verlangt, legt die Vergabestelle in den Vergabeunterlagen fest. Diese Seite beschreibt die Technik des Bieterportals, sie trifft keine Aussage über die Anforderungen eines einzelnen Verfahrens.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


