Typische Gliederung einer Leistungsbeschreibung
Eine Leistungsbeschreibung für Cloud-Dienste beschreibt, was der Auftragnehmer leisten soll, so eindeutig, dass vergleichbare Angebote entstehen. Die folgende Gliederung ist eine technische Arbeitshilfe. Sie ersetzt keine Vergabeunterlagen und enthält keine Eignungs- oder Zuschlagskriterien; diese legt Ihre Vergabestelle fest.
- Gegenstand: Infrastruktur, Plattform oder Software als Dienst
- Fachliche und technische Anforderungen an den Dienst
- Datenstandort, Datenverarbeitung und Unterauftragnehmer als technische Angaben
- Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Wiederherstellungszeiten
- Mandantentrennung, Verschlüsselung, Schlüsselverwaltung
- Schnittstellen, Datenformate und Portabilität
- Anbindung an Verzeichnisdienste und Rollen
- Protokollierung, Nachweise und Berichte
- Ausstieg: Datenrückgabe und Löschung
Allgemeine Regeln zur Leistungsbeschreibung stehen in § 121 GWB, § 31 VgV und § 23 UVgO. Mehr dazu auf der Seite Leistungsbeschreibung.
Zahlen aus dem Vergabe-Archiv
- 123EU-weite Auftragsbekanntmachungen zu Cloud-Dienste im Archiv, 01.01. bis 30.09.2026
- 67 %davon als offenes Verfahren bekannt gemacht
- unter 1 %Anteil an allen erfassten Auftragsbekanntmachungen im selben Zeitraum
Verfahrensarten in den Bekanntmachungen
- Offenes Verfahren67 %
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf zum Wettbewerb31 %
- Wettbewerblicher Dialog2 %
- Nicht offenes Verfahren1 %
Häufigste CPV-Codes
| CPV-Code | Bezeichnung | Bekanntmachungen |
|---|---|---|
48000000 | Softwarepaket und Informationssysteme | 43 |
72000000 | IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung | 37 |
72268000 | Bereitstellung von Software | 13 |
72260000 | Dienstleistungen in Verbindung mit Software | 9 |
72250000 | Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste | 8 |
72222300 | Informationstechnologiedienste | 8 |
Zählregel: Gezählt sind EU-weite Auftragsbekanntmachungen deutscher Auftraggeber, die das Vergabe-Archiv von Digitale-Vergabe.DE aus TED erfasst hat, veröffentlicht vom 01.01.2026 bis 30.09.2026, je Bekanntmachung einmal. Stichtag der Abfrage: 29.10.2026. Das Archiv erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zuordnung zu Cloud-Dienste: das Wort „Cloud“ im Titel der Bekanntmachung, weil das CPV-Verzeichnis von 2008 keinen eigenen Code für Cloud-Dienste enthält. Die Zahlen beschreiben, was bekannt gemacht wurde. Sie sagen nichts darüber, welche Verfahrensart für ein Vorhaben in Betracht kommt.
So hilft Digitale-Vergabe.DE
- Aus Ihren Angaben entsteht ein technischer Entwurf der Leistungsbeschreibung oder des Leistungsverzeichnisses; rechtliche Festlegungen bleiben Platzhalter für Ihre Vergabestelle. KI-Entwürfe
- Im Vergabe-Archiv durchsuchen Sie über 100.000 Vergabeunterlagen im Volltext und sehen, wie andere Vergabestellen vergleichbare Leistungen beschrieben haben. Vergabe-Archiv
- Der Unterlagen-Check zeigt fehlende, unklare oder widersprüchliche Angaben mit Zitat und findet Markennamen ohne Zusatz „oder gleichwertig“. Unterlagen-Check
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


