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Excel oder Vergabesoftware?

Ein sachlicher Vergleich: was mit Tabellen, Text und E-Mail gut geht und was eine Vergabesoftware ändert.

Stand: 29.10.2026

Wo viele Häuser heute stehen

Viele Vergabestellen arbeiten mit Textverarbeitung, Tabellen, E-Mail, Netzlaufwerk und einer Vergabeplattform für die Veröffentlichung. Das funktioniert, solange wenige Personen wenige Verfahren führen. Mit mehr Verfahren und mehr Beteiligten wachsen Abstimmung, Fassungen und Suchaufwand.

Was sich mit einer Vergabesoftware ändert

AufgabeMit Tabellen, Text und E-MailMit einer Vergabesoftware
FassungenDateien mit Datum im Namen, parallele Ständeeine Akte, jede Fassung bleibt erhalten
ZusammenarbeitUnterlagen per E-Mail hin und hergemeinsames Arbeiten, Freigaben im Vieraugenprinzip
BekanntmachungAngaben erneut in ein Portal eintippenBekanntmachung aus den Angaben der Akte
Kommunikation mit BieternPostfach und Ablage getrenntFragen und Antworten im Verfahren, Antwort an alle gleichzeitig
AngeboteEingang über eine getrennte Plattformverschlüsselter Eingang in derselben Anwendung
Dokumentationnachträglich zusammengestelltentsteht aus der laufenden Arbeit
WissenVorlagen verstreutHausvorlagen und Beispiele an einem Ort

Was die Vorschriften verlangen

Unabhängig vom Werkzeug gilt: Oberhalb der Schwellenwerte kommunizieren Auftraggeber und Unternehmen grundsätzlich mit elektronischen Mitteln (§ 9 Abs. 1 VgV), Bekanntmachungen sind im Datenaustauschstandard eForms zu erstellen (§ 10a VgV), und der Auftraggeber dokumentiert das Verfahren „von Beginn an fortlaufend in Textform“, soweit dies für die Begründung von Entscheidungen erforderlich ist (§ 8 Abs. 1 VgV). Eine Tabelle kann diese Aufgaben nicht allein erfüllen. Wie Sie sie erfüllen, entscheidet Ihr Haus.

Wann Tabellen weiter sinnvoll bleiben

Tabellen sind ein gutes Format für Leistungsverzeichnisse, Preisblätter und Auswertungen. In Digitale-Vergabe.DE importieren Sie Word-, Excel-, PDF- und GAEB-Dateien und exportieren Leistungsverzeichnisse als PDF und Excel. Der Umstieg heißt also nicht, auf Tabellen zu verzichten, sondern sie in einer Akte zusammenzuführen.

Mehr dazu: Leistungsverzeichnis in Excel oder in einer Software.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

Digitale-Vergabe.DE kennenlernen

In einer Online-Demo zeigen wir Ihnen die Akte, das Bieterportal und die KI-Entwürfe mit Musterdaten.