Saubere Fahrzeuge in der Vergabe: das SaubFahrzeugBeschG kurz erklärt
Wer Straßenfahrzeuge kauft, least oder mietet oder bestimmte Verkehrsdienste vergibt, muss Mindestziele für saubere Fahrzeuge beachten. Grundlage ist das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz. Ein Überblick mit Fundstellen, Stand 29.10.2026.
Worum es geht
Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1691) setzt die Richtlinie (EU) 2019/1161 um. Es regelt nach § 1 Abs. 1 „Mindestziele und deren Sicherstellung bei der Beschaffung bestimmter Straßenfahrzeuge und Dienstleistungen“, für die diese Fahrzeuge eingesetzt werden. Geändert wurde es zuletzt durch Gesetz vom 20. Mai 2024. Im Übrigen gelten die allgemeinen vergaberechtlichen Vorschriften (§ 1 Abs. 2).
Welche Beschaffungen erfasst sind
§ 3 nennt drei Fälle:
- Kauf, Leasing oder Anmietung von Straßenfahrzeugen, wenn der Auftraggeber zu einem Vergabeverfahren nach der VgV oder der SektVO verpflichtet ist.
- Öffentliche Dienstleistungsaufträge im Personenverkehr nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mit Straßenfahrzeugen, mit Ausnahmen für kleinere Aufträge, die § 3 Nr. 2 nennt.
- Bestimmte Verkehrsdienste nach Anlage 2 des Gesetzes, zum Beispiel öffentlicher Straßenverkehr, Personensonder- und Bedarfsbeförderung, Abholung von Siedlungsabfällen sowie Post- und Paketbeförderung und -zustellung.
Das Gesetz gilt für Beschaffungen, deren Auftragsbekanntmachung nach dem 2. August 2021 veröffentlicht wurde oder bei denen nach diesem Tag zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde (§ 10 Abs. 1).
Begriffe
- Saubere leichte Nutzfahrzeuge sind Fahrzeuge der Klassen M1, M2 und N1, die die Emissionswerte der Anlage 1 einhalten (§ 2 Nr. 4). Für den Zeitraum ab 2026 nennt Anlage 1 null Gramm CO2 je Kilometer.
- Saubere schwere Nutzfahrzeuge sind Fahrzeuge der Klassen M3, N2 und N3, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden (§ 2 Nr. 5).
- Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge haben keinen Verbrennungsmotor oder liegen unter den Werten, die § 2 Nr. 6 nennt.
Mindestziele
| Fahrzeuge | 02.08.2021 bis 31.12.2025 | 01.01.2026 bis 31.12.2030 |
|---|---|---|
| Leichte Nutzfahrzeuge (M1, M2, N1) | 38,5 % | 38,5 %, für Auftraggeber des Bundes 42,5 % |
| Lkw (N2, N3) | 10 % | 15 % |
| Busse (M3) | 45 % | 65 % |
Bei Bussen muss die Hälfte des Mindestziels durch emissionsfreie Busse erfüllt werden (§ 6 Abs. 3). Für den Bund gilt der höhere Wert bei leichten Nutzfahrzeugen nach § 6 Abs. 1a.
Angaben in der Bekanntmachung
Seit dem 25. Oktober 2023 gehören die Fahrzeugzahlen in die eForms-Bekanntmachung. § 8 Abs. 2 verweist dafür auf Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780. Anzugeben sind je Fahrzeugklasse die Zahl aller Fahrzeuge, die Zahl der sauberen und die Zahl der emissionsfreien Fahrzeuge. Die Länder berichten jährlich an den Bund (§ 7 Abs. 1).
So arbeitet Digitale-Vergabe.DE
In den Verfahrensangaben tragen Sie ein, ob ein Auftrag unter die Richtlinie über saubere Fahrzeuge fällt und welche Art von Vertrag es ist. Die Angabe geht in jede Bekanntmachung der Akte. In der Vergabebekanntmachung erfassen Sie je Fahrzeugklasse die Zahl der Fahrzeuge, davon sauber und davon emissionsfrei. Gehört ein CPV-Code der Akte zu Kraftfahrzeugen oder steht er in Anlage 2 des Gesetzes, zeigt die Akte das als Hinweis. Ob das Gesetz für Ihre Beschaffung gilt, entscheidet Ihre Vergabestelle.
Fundstellen und Quellen
- Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG)
- § 3 SaubFahrzeugBeschG, Anwendungsbereich
- § 6 SaubFahrzeugBeschG, Mindestziele
- § 8 SaubFahrzeugBeschG, Angaben in der Vergabebekanntmachung
- Richtlinie (EU) 2019/1161 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG, EUR-Lex
Alle Fundstellen am Normtext bzw. an der amtlichen Seite gegengelesen am 29.10.2026.
Dieser Beitrag erklärt Regeln allgemein, Stand 29.10.2026. Ob und wie eine Regel in Ihrem Verfahren gilt, entscheidet Ihre Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.
Häufige Fragen
Gilt das Gesetz auch unterhalb der EU-Schwellenwerte?
Für den Kauf, das Leasing oder die Anmietung von Fahrzeugen gilt es nach § 3 Nr. 1, wenn der Auftraggeber zu einem Vergabeverfahren nach der VgV oder der SektVO verpflichtet ist. Das betrifft Verfahren oberhalb der Schwellenwerte. Für Verkehrsdienste nach Anlage 2 und Personenverkehrsdienste nennt § 3 eigene Voraussetzungen.
Muss jede einzelne Beschaffung die Quote erfüllen?
Die Mindestziele in § 6 beziehen sich auf den Anteil sauberer Fahrzeuge an der Gesamtzahl der beschafften Fahrzeuge im jeweiligen Referenzzeitraum. Wie die Einhaltung sichergestellt und überwacht wird, regeln die §§ 5 und 7.


