eForms Reihe: eForms, Teil 2
eForms Teil 2: Felder und Bekanntmachungsarten
Eine eForms-Bekanntmachung besteht aus Feldern, die je eine Kennung tragen. Welche Felder eine Bekanntmachung braucht, hängt von ihrer Art ab. Der zweite Teil der Reihe erklärt den Aufbau und die Felder, die in der Praxis oft Fragen aufwerfen.
Business Terms: die Felder
Jedes Feld einer eForms-Bekanntmachung hat eine Kennung, beginnend mit „BT“ für Business Term. Ein Beispiel aus Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 ist „BT-04 Verfahrenskennung“. Die Tabelle legt für jede Bekanntmachungsart fest, ob ein Feld vorgeschrieben, unter Bedingungen vorgeschrieben oder freiwillig ist.
Die technische Dokumentation des Amts für Veröffentlichungen beschreibt die Felder unter „Business Terms“ und die Bekanntmachungsarten unter „Notice Types“. Dazu gibt es das eForms-SDK, ein Paket mit Schemata, Feldern, Codelisten und Prüfregeln. eForms-DE baut auf diesem SDK auf und ergänzt deutsche Angaben und Regeln.
Bekanntmachungsarten
Tabelle 1 des Anhangs führt die Bekanntmachungsarten in den Spalten 1 bis 40 auf. Sie unterscheiden sich nach Formular und nach Rechtsrahmen. Typische Arten sind:
- Vorinformation, auch zur Verkürzung von Fristen oder als Aufruf zum Wettbewerb
- Auftragsbekanntmachung, getrennt für klassische Vergabe, Sektoren, Verteidigung und Konzessionen
- Bekanntmachung für soziale und andere besondere Dienstleistungen
- Freiwillige Ex-ante-Transparenz
- Wettbewerbsbekanntmachung und Ergebnis eines Wettbewerbs
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung einer Auftragsänderung
- Änderungsbekanntmachung zu einer schon veröffentlichten Bekanntmachung
eForms-DE enthält zusätzlich Arten für nationale Bekanntmachungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Welche Art ein Verfahren braucht, ergibt sich aus Rechtsrahmen und Zweck. Das entscheidet die Vergabestelle.
Lose, Teile und Organisationen
eForms unterscheiden zwischen Angaben zum ganzen Verfahren, Angaben je Los und Angaben zu beteiligten Organisationen. Angaben je Los stehen in eigenen Abschnitten, auch wenn ein Verfahren nicht in Lose aufgeteilt ist. Organisationen wie Auftraggeber, Nachprüfungsstelle oder Auftragnehmer stehen einmal in der Bekanntmachung und werden über Kennungen in den Losen und Ergebnissen angesprochen. Das spart Wiederholungen, verlangt aber saubere Stammdaten.
Felder, die oft Fragen aufwerfen
- Strategische Beschaffung: Felder zu umweltbezogenen, sozialen oder innovativen Zielen einer Beschaffung. Sie fließen in die Statistik ein.
- Saubere Fahrzeuge: Fällt ein Auftrag unter die Richtlinie über saubere Fahrzeuge, nennt die Bekanntmachung die Art des Vertrags. Die Vergabebekanntmachung enthält dann je Fahrzeugklasse die Zahl der Fahrzeuge und davon die sauberen und emissionsfreien. § 8 Abs. 2 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes verweist dafür auf Tabelle 2 des Anhangs. Mehr dazu in Saubere Fahrzeuge in der Vergabe.
- Nachprüfungsstelle: die zuständige Vergabekammer mit Kontaktdaten. Welche zuständig ist, trägt die Vergabestelle ein.
- Auftragswert und Ergebnis: Einzelne Angaben muss der Auftraggeber in bestimmten Fällen nicht veröffentlichen, etwa wenn die Veröffentlichung berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (§ 39 Abs. 6 VgV).
So arbeitet Digitale-Vergabe.DE
Das Formular für die Bekanntmachung übernimmt, was schon in der Akte steht, etwa Bezeichnung, Angebotsfrist, Lose und Organisationen. Angaben zu strategischer Beschaffung und sauberen Fahrzeugen tragen Sie in den Verfahrensangaben ein, sie gehen von dort in jede Bekanntmachung der Akte. Verfahrensart, Fristen, Rechtsgrundlage und Nachprüfungsstelle legen Sie selbst fest. Offene Pflichtangaben stehen als Liste über dem Formular, ein Klick springt zum Feld.
Fundstellen und Quellen
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780, Anhang mit Tabelle 1 und Tabelle 2, EUR-Lex
- Amt für Veröffentlichungen der EU: eForms-Dokumentation (Business Terms, Notice Types)
- KoSIT: eForms-DE
- § 39 VgV, Vergabebekanntmachung, Bekanntmachung über Auftragsänderungen
- § 8 SaubFahrzeugBeschG, Angaben in Tabelle 2 der DVO (EU) 2019/1780
Alle Fundstellen am Normtext bzw. an der amtlichen Seite gegengelesen am 29.10.2026.
Dieser Beitrag erklärt Regeln allgemein, Stand 29.10.2026. Ob und wie eine Regel in Ihrem Verfahren gilt, entscheidet Ihre Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


