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Beschafferprofil

Ein Beschafferprofil ist ein Internetauftritt, auf dem ein Auftraggeber über seine Beschaffungen informiert: geplante und laufende Verfahren, vergebene Aufträge, …

Stand: 29.10.2026

Kurz erklärt

Ein Beschafferprofil ist ein Internetauftritt, auf dem ein Auftraggeber über seine Beschaffungen informiert: geplante und laufende Verfahren, vergebene Aufträge, aufgehobene Verfahren und Kontaktdaten. Es ist freiwillig und ergänzt die Bekanntmachungen.

In der Praxis

Eine Stadt führt auf ihrer Website eine Seite mit allen laufenden Verfahren, einer Liste vergebener Aufträge und der Kontaktstelle der Vergabestelle. Dort veröffentlicht sie auch Vorinformationen zu geplanten Vergaben.

Was die Vorschriften sagen

Nach § 37 Abs. 4 VgV kann der Auftraggeber im Internet zusätzlich ein Beschafferprofil einrichten. „Es enthält die Veröffentlichung von Vorinformationen, Angaben über geplante oder laufende Vergabeverfahren, über vergebene Aufträge oder aufgehobene Vergabeverfahren“ sowie sonstige relevante Informationen wie Kontaktstelle und Anschrift. § 27 Abs. 2 UVgO enthält eine entsprechende Regel für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte.

Veröffentlicht der Auftraggeber eine Vorinformation im Beschafferprofil, übermittelt er die Mitteilung darüber über den Datenservice Öffentlicher Einkauf an das Amt für Veröffentlichungen der EU (§ 38 Abs. 2 VgV). Nationale Bekanntmachungen dürfen nur Angaben enthalten, die an das Amt übermittelt oder im Beschafferprofil veröffentlicht wurden (§ 40 Abs. 3 VgV). Bei der Festlegung der Fristen unterhalb der Schwellenwerte nennt § 13 Abs. 1 UVgO auch die zuvor auf Beschafferprofilen veröffentlichten Informationen.

Häufige Fragen

Ersetzt ein Beschafferprofil die Auftragsbekanntmachung?

Nein. § 37 Abs. 4 VgV und § 27 Abs. 2 UVgO sehen das Beschafferprofil „zusätzlich“ vor. Die Auftragsbekanntmachung richtet sich nach § 37 Abs. 1 VgV bzw. §§ 27 und 28 UVgO.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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