Zum Inhalt springen

Bietergemeinschaft

Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot abgeben und den Auftrag gemeinsam ausführen wollen.

Stand: 29.10.2026

Kurz erklärt

Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot abgeben und den Auftrag gemeinsam ausführen wollen. Im Teilnahmewettbewerb spricht man von einer Bewerbergemeinschaft. Die Vorschriften behandeln sie wie einen einzelnen Bewerber oder Bieter.

In der Praxis

Ein Softwarehersteller und ein Schulungsanbieter wollen gemeinsam ein Angebot für Einführung und Schulung eines Fachverfahrens abgeben. Sie treten als Bietergemeinschaft auf, benennen im Angebot alle Mitglieder und bestimmen eines davon als bevollmächtigten Vertreter für Abschluss und Durchführung des Vertrags.

Was die Vorschriften sagen

§ 43 Abs. 2 VgV: „Bewerber- und Bietergemeinschaften sind wie Einzelbewerber und -bieter zu behandeln.“ Der Auftraggeber darf nicht verlangen, dass Gruppen von Unternehmen eine bestimmte Rechtsform haben, um einen Teilnahmeantrag zu stellen oder ein Angebot abzugeben. Er kann in den Vergabeunterlagen Bedingungen festlegen, wie Gruppen die Eignungskriterien erfüllen und den Auftrag ausführen. Solche Bedingungen müssen durch sachliche Gründe gerechtfertigt und angemessen sein. Nach dem Zuschlag kann er eine bestimmte Rechtsform verlangen, soweit das für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlich ist (§ 43 Abs. 3 VgV).

Im Angebot benennt die Bietergemeinschaft ihre Mitglieder und eines davon als bevollmächtigten Vertreter (§ 53 Abs. 9 VgV). Unterhalb der Schwellenwerte gelten § 32 und § 38 Abs. 12 UVgO. Für Bauleistungen sind Bietergemeinschaften nach § 6 Abs. 2 VOB/A Einzelbietern gleichzusetzen, „wenn sie die Arbeiten im eigenen Betrieb oder in den Betrieben der Mitglieder ausführen“. Oberhalb der Schwellenwerte gilt § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.

So läuft das in Digitale-Vergabe.DE

Im Bieterportal von Digitale-Vergabe.DE rufen Unternehmen die Unterlagen ohne Anmeldung ab, stellen Fragen und geben ihr Angebot im Browser ab. Für Bieter ist das kostenlos.

Bieterportal

Häufige Fragen

Was unterscheidet die Bietergemeinschaft vom Unterauftrag?

In der Bietergemeinschaft geben mehrere Unternehmen gemeinsam ein Angebot ab. Beim Unterauftrag gibt ein Unternehmen allein das Angebot ab und vergibt Teile der Leistung an Dritte weiter.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

Digitale-Vergabe.DE kennenlernen

In einer Online-Demo zeigen wir Ihnen die Akte, das Bieterportal und die KI-Entwürfe mit Musterdaten.