Kurz erklärt
Bewerber ist ein Unternehmen, das sich in einem Verfahren mit Teilnahmewettbewerb um die Teilnahme bewirbt oder zur Teilnahme aufgefordert wurde. Es reicht einen Teilnahmeantrag ein, noch kein Angebot. Wird es ausgewählt und gibt ein Angebot ab, wird es zum Bieter.
In der Praxis
Ein Ingenieurbüro bewirbt sich auf einen Teilnahmewettbewerb für Planungsleistungen und reicht Referenzen, Umsatzangaben und Nachweise zur Berufshaftpflicht ein. Bis die Vergabestelle entschieden hat, wen sie zur Angebotsabgabe auffordert, ist das Büro Bewerber.
Was die Vorschriften sagen
Art. 2 Abs. 1 Nr. 12 der Richtlinie 2014/24/EU definiert den Bewerber als Wirtschaftsteilnehmer, der sich um eine Aufforderung zur Teilnahme an einem nichtoffenen Verfahren, einem Verhandlungsverfahren, einem wettbewerblichen Dialog oder einer Innovationspartnerschaft beworben oder eine solche Aufforderung erhalten hat. Nach § 16 Abs. 4 VgV können nur die Unternehmen ein Angebot einreichen, die der Auftraggeber nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu auffordert. Die Zahl der geeigneten Bewerber kann er nach § 51 VgV begrenzen.
Unterhalb der Schwellenwerte gelten § 10 Abs. 2 und § 36 UVgO. Die vorgesehene Mindestzahl der aufzufordernden Bewerber darf dort nicht niedriger als drei sein (§ 36 Abs. 2 UVgO). Bewerbergemeinschaften sind wie Einzelbewerber zu behandeln (§ 43 Abs. 2 VgV, § 32 Abs. 2 UVgO).
So läuft das in Digitale-Vergabe.DE
Im Bieterportal von Digitale-Vergabe.DE rufen Unternehmen die Unterlagen ohne Anmeldung ab, stellen Fragen und geben ihr Angebot im Browser ab. Für Bieter ist das kostenlos.
Häufige Fragen
Wo finden Unternehmen Hilfe zur Bewerbung?
Prüfpunkte für den Teilnahmeantrag stehen in der Checkliste Bewerbung. Zur Eignung über amtliche Verzeichnisse informiert Präqualifikation.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


