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Teilnahmewettbewerb

Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe eines zweistufigen Verfahrens.

Stand: 29.10.2026

Kurz erklärt

Der Teilnahmewettbewerb ist die erste Stufe eines zweistufigen Verfahrens. Der Auftraggeber fordert öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf und wählt anhand der Eignung aus, wer ein Angebot abgeben darf. In der zweiten Stufe geben die ausgewählten Bewerber ihre Angebote ab.

In der Praxis

Für ein großes Beratungsprojekt veröffentlicht eine Bundesbehörde eine Bekanntmachung mit Eignungsanforderungen. Mehrere Unternehmen reichen Teilnahmeanträge mit Referenzen und Umsatzzahlen ein. Nach der Prüfung fordert die Behörde die in der Bekanntmachung angekündigte Zahl geeigneter Bewerber zur Angebotsabgabe auf.

Was die Vorschriften sagen

§ 119 Abs. 4 GWB beschreibt das nicht offene Verfahren als Verfahren, bei dem der Auftraggeber nach öffentlicher Aufforderung „eine beschränkte Anzahl von Unternehmen nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien auswählt (Teilnahmewettbewerb)“. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die geforderten Unterlagen zur Prüfung ihrer Eignung (§ 16 Abs. 1 VgV). Die Teilnahmefrist beträgt im nicht offenen Verfahren mindestens 30 Tage ab dem Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung (§ 16 Abs. 2 VgV). Die Zahl der aufgeforderten Bewerber kann der Auftraggeber nach § 51 VgV begrenzen.

Unterhalb der Schwellenwerte regelt § 10 UVgO die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, für Bauleistungen gilt § 3b Abs. 2 VOB/A. Auch § 55 Abs. 1 BHO definiert den Teilnahmewettbewerb.

So läuft das in Digitale-Vergabe.DE

In Digitale-Vergabe.DE zeigt jede Akte die Schritte der gewählten Verfahrensart und führt zum nächsten offenen Schritt. Die Verfahrensart wählt die Vergabestelle.

Die Akte in Digitale-Vergabe.DE

Häufige Fragen

Wer darf einen Teilnahmeantrag abgeben?

Jedes interessierte Unternehmen (§ 16 Abs. 1 VgV, § 10 Abs. 1 UVgO). Ein Angebot dürfen danach nur die Unternehmen abgeben, die der Auftraggeber dazu auffordert.

In welchen Verfahrensarten gibt es einen Teilnahmewettbewerb?

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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