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Unterauftrag

Ein Unterauftrag liegt vor, wenn der Auftragnehmer einen Teil der Leistung an ein anderes Unternehmen weitergibt.

Stand: 29.10.2026

Kurz erklärt

Ein Unterauftrag liegt vor, wenn der Auftragnehmer einen Teil der Leistung an ein anderes Unternehmen weitergibt. Dieses heißt Unterauftragnehmer, in der VOB/A auch Nachunternehmen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt nach § 36 Abs. 2 VgV davon unberührt.

In der Praxis

Ein Softwarehaus bietet den Betrieb eines Fachverfahrens an und will dafür das Rechenzentrum eines Partners nutzen. Hat die Vergabestelle dazu aufgefordert, benennt das Softwarehaus mit dem Angebot den Teil, den der Partner übernimmt, und, falls zumutbar, den Partner selbst.

Was die Vorschriften sagen

Nach § 36 Abs. 1 VgV kann der Auftraggeber Unternehmen auffordern, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags zu benennen, „die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen“, und, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer. Vor dem Zuschlag kann er von Bietern in der engeren Wahl verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen deren Mittel zur Verfügung stehen. Vor der Erteilung des Zuschlags überprüft er, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 VgV).

§ 26 UVgO enthält entsprechende Regeln. Für Bauleistungen kann der Auftraggeber nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A die Angabe der Leistungen verlangen, die an Nachunternehmen vergeben werden sollen; oberhalb der Schwellenwerte gilt § 8 EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Eignungsleihe?

Beim Unterauftrag führt ein Dritter einen Teil der Leistung aus. Bei der Eignungsleihe stützt sich ein Bieter für seine Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens. Trifft beides zusammen, ist nach § 36 Abs. 1 VgV auch § 47 VgV anzuwenden.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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