Kurz erklärt
CPV steht für Common Procurement Vocabulary, auf Deutsch Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge. Es ist ein EU-weit einheitliches Nummernsystem für Liefer-, Bau- und Dienstleistungen. Jeder Code besteht aus acht Ziffern und einer Prüfziffer, zum Beispiel 30213100-6 für tragbare Computer.
In der Praxis
Eine Hochschule schreibt Notebooks aus und gibt in der Bekanntmachung den passenden CPV-Code als Hauptgegenstand an. Unternehmen, die auf Ausschreibungsportalen nach diesem Code filtern, finden die Ausschreibung so leichter. Zusätzliche Codes können weitere Teile der Leistung beschreiben.
Was die Vorschriften sagen
Nach Art. 23 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU müssen Verweise auf Nomenklaturen in der öffentlichen Auftragsvergabe das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) verwenden, das mit der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 angenommen wurde. Diese Verordnung legt das Vokabular selbst fest. In Bekanntmachungen nach eForms ist der CPV-Code ein Datenfeld. Die Vorgaben dazu ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 10a VgV.
Die Richtlinie nutzt CPV-Codes auch, um bestimmte Leistungen einzugrenzen, etwa im Anhang zu den sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen. Eine Suche und weitere Erläuterungen finden Sie unter CPV-Code.
Häufige Fragen
Kann eine Bekanntmachung mehrere CPV-Codes haben?
Ja. Neben dem Hauptgegenstand können weitere Codes zusätzliche Teile der Leistung beschreiben, etwa bei Losen. Welche Codes passen, entscheidet die Vergabestelle anhand der Leistung.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


