Kurz erklärt
eForms ist der EU-weite Standard für elektronische Bekanntmachungen im öffentlichen Auftragswesen. Statt Formulare auszufüllen, liefern Auftraggeber strukturierte Daten, die Programme lesen und auswerten können. In Deutschland gilt dafür der nationale Datenaustauschstandard eForms, kurz eForms-DE.
In der Praxis
Eine Vergabestelle erstellt eine Auftragsbekanntmachung in ihrem Vergabesystem. Das System wandelt die Angaben in einen eForms-Datensatz um, prüft ihn gegen die Regeln des Standards und übermittelt ihn an den Datenservice Öffentlicher Einkauf. Von dort geht er an das Amt für Veröffentlichungen der EU.
Was die Vorschrift sagt
Nach § 10a Abs. 1 VgV sind Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen, Vergabebekanntmachungen und Bekanntmachungen über Auftragsänderungen „elektronisch nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 zu erstellen“. Absatz 2 verpflichtet öffentliche Auftraggeber, „den Datenaustauschstandard eForms in der jeweils geltenden Fassung zu verwenden“. Ihn legt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fest und macht ihn im Bundesanzeiger bekannt.
Nach Absatz 4 werden bestimmte fakultative Datenfelder verpflichtend, wenn sie strategische Aspekte der Beschaffung betreffen, etwa Qualität und Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte, wesentliche Aspekte der Zuschlagskriterien und mittelständische Interessen. Unterhalb der Schwellenwerte gilt § 10a VgV nach seinem Absatz 6 nicht.
So läuft das in Digitale-Vergabe.DE
Digitale-Vergabe.DE erstellt die Bekanntmachung im Format eForms-DE aus den Angaben der Akte und prüft sie mit den Prüfregeln der KoSIT. Nach Freischaltung des Hauses übermitteln Sie sie auf Klick an den Datenservice Öffentlicher Einkauf, die TED-Nummer steht danach in der Akte.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


