Kurz erklärt
TED steht für Tenders Electronic Daily. Es ist die Online-Plattform für das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, in dem europaweite Bekanntmachungen öffentlicher Aufträge erscheinen. Das Amt für Veröffentlichungen der EU betreibt sie unter ted.europa.eu.
In der Praxis
Ein Unternehmen sucht neue Aufträge im Bereich Gebäudetechnik. Es filtert auf TED nach CPV-Codes und Ländern und findet so Ausschreibungen aus ganz Europa. Eine Vergabestelle findet dort nach der Veröffentlichung ihre eigene Bekanntmachung mit der Veröffentlichungsnummer.
Bezug zu den Vorschriften
TED ist kein Begriff aus den Vergabeordnungen. Die VgV spricht vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union: „Bekanntmachungen werden durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union veröffentlicht.“ (§ 40 Abs. 2 VgV) Als Nachweis dient die Bestätigung der Veröffentlichung, die der Auftraggeber vom Amt erhält. Aus Deutschland gelangen Bekanntmachungen über den Datenservice Öffentlicher Einkauf dorthin (§ 10a Abs. 5 VgV, für Bauaufträge § 11 EU Abs. 2 VOB/A).
Nach § 40 Abs. 4 VgV kann der Auftraggeber auch Auftragsbekanntmachungen über Liefer- oder Dienstleistungsaufträge an das Amt übermitteln, die nicht der Bekanntmachungspflicht unterliegen.
So läuft das in Digitale-Vergabe.DE
Digitale-Vergabe.DE erstellt die Bekanntmachung im Format eForms-DE aus den Angaben der Akte und prüft sie mit den Prüfregeln der KoSIT. Nach Freischaltung des Hauses übermitteln Sie sie auf Klick an den Datenservice Öffentlicher Einkauf, die TED-Nummer steht danach in der Akte.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


