Kurz erklärt
Der Datenservice Öffentlicher Einkauf ist die zentrale Stelle, über die öffentliche Auftraggeber in Deutschland ihre EU-Bekanntmachungen übermitteln. Er leitet sie an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union weiter und veröffentlicht sie zusätzlich in seinem Bekanntmachungsservice, frei zugänglich.
In der Praxis
Eine Vergabestelle schickt ihre Auftragsbekanntmachung aus ihrem Vergabesystem an den Datenservice. Dieser übermittelt sie an das Amt für Veröffentlichungen der EU und stellt sie im Bekanntmachungsservice bereit. Unternehmen finden die Bekanntmachung damit auf TED und auf dem deutschen Portal.
Was die Vorschriften sagen
§ 10a Abs. 5 VgV: „Bekanntmachungen sind dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union elektronisch über den Datenservice Öffentlicher Einkauf zu übermitteln.“ Die übermittelten Bekanntmachungen werden auch über den Bekanntmachungsservice des Datenservice veröffentlicht und frei zugänglich zur Verfügung gestellt. Für die dort verarbeiteten personenbezogenen Daten trifft das Beschaffungsamt des BMI die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Für Bauaufträge nennt § 11 EU Abs. 2 VOB/A dieselbe Pflicht, für Vorinformation und Vergabebekanntmachung gelten §§ 38 und 39 VgV.
Unterhalb der Schwellenwerte gilt § 10a VgV nach seinem Absatz 6 nicht. Den Bekanntmachungsservice erreichen Sie unter oeffentlichevergabe.de.
So läuft das in Digitale-Vergabe.DE
Digitale-Vergabe.DE erstellt die Bekanntmachung im Format eForms-DE aus den Angaben der Akte und prüft sie mit den Prüfregeln der KoSIT. Nach Freischaltung des Hauses übermitteln Sie sie auf Klick an den Datenservice Öffentlicher Einkauf, die TED-Nummer steht danach in der Akte.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


