Kurz erklärt
Eine elektronische Signatur besteht aus Daten, die einem elektronischen Dokument beigefügt werden und mit denen jemand unterzeichnet. Die eIDAS-Verordnung der EU unterscheidet einfache, fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen. Die qualifizierte Signatur hat nach Art. 25 Abs. 2 eIDAS die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
In der Praxis
Für ein Verfahren mit vertraulichen Sicherheitsdaten verlangt eine Behörde, dass Angebote mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Die Bieter brauchen dafür ein qualifiziertes Zertifikat, etwa auf einer Signaturkarte oder als Fernsignatur bei einem Vertrauensdiensteanbieter.
Was die eIDAS-Verordnung sagt
Art. 3 Nr. 10 eIDAS: Elektronische Signatur sind „Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden werden und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet“. Die fortgeschrittene Signatur erfüllt zusätzlich die Anforderungen des Art. 26, sie ist zum Beispiel eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet und ermöglicht seine Identifizierung. Die qualifizierte Signatur ist eine fortgeschrittene Signatur, die von einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat beruht (Art. 3 Nr. 12).
Im Vergabeverfahren
Grundform für Angebote ist die Textform. Der Auftraggeber prüft, ob die zu übermittelnden Daten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit stellen. Soweit es erforderlich ist, kann er nach § 53 Abs. 3 VgV verlangen, dass Angebote und Teilnahmeanträge mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur oder einem fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Siegel versehen werden. § 38 Abs. 6 UVgO regelt das unterhalb der Schwellenwerte entsprechend, für Bauleistungen gelten § 13 Abs. 1 VOB/A und § 13 EU Abs. 1 VOB/A.
So läuft das in Digitale-Vergabe.DE
Digitale-Vergabe.DE prüft elektronische Signaturen in Angeboten technisch: Zertifikat, Eintrag in der EU-Vertrauensliste und Sperrstatus.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


