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Zeitstempel

Ein elektronischer Zeitstempel verknüpft Daten mit einem bestimmten Zeitpunkt und belegt so, dass die Daten zu diesem Zeitpunkt vorhanden waren.

Stand: 29.10.2026

Kurz erklärt

Ein elektronischer Zeitstempel verknüpft Daten mit einem bestimmten Zeitpunkt und belegt so, dass die Daten zu diesem Zeitpunkt vorhanden waren. Bei elektronischen Angeboten geht es vor allem um die Frage, wann ein Angebot eingegangen ist. Die eIDAS-Verordnung unterscheidet einfache und qualifizierte Zeitstempel.

In der Praxis

Ein Bieter lädt sein Angebot kurz vor Ablauf der Angebotsfrist hoch. Die Vergabeplattform hält Tag und Uhrzeit des Eingangs fest und schickt eine Eingangsbestätigung. Anhand dieser Angabe lässt sich später nachvollziehen, wann das Angebot eingegangen ist.

Was die Vorschriften sagen

Art. 3 Nr. 33 eIDAS definiert den elektronischen Zeitstempel als „Daten in elektronischer Form, die andere Daten in elektronischer Form mit einem bestimmten Zeitpunkt verknüpfen und dadurch den Nachweis erbringen, dass diese anderen Daten zu diesem Zeitpunkt vorhanden waren“. Ein qualifizierter Zeitstempel erfüllt die Anforderungen des Art. 42, er beruht zum Beispiel auf einer korrekten Zeitquelle, die mit der koordinierten Weltzeit verknüpft ist. Für ihn gilt nach Art. 41 Abs. 2 die Vermutung der Richtigkeit von Datum und Zeit.

Die VgV verwendet den Begriff Zeitstempel nicht. Elektronische Mittel für den Empfang von Angeboten müssen aber gewährleisten, dass „die Uhrzeit und der Tag des Datenempfangs genau zu bestimmen sind“ (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Über verwendete Zeiterfassungsverfahren informiert der Auftraggeber die Unternehmen (§ 11 Abs. 3 VgV). Für Bauleistungen gilt § 11a VOB/A, unterhalb der Schwellenwerte § 7 Abs. 4 UVgO.

So läuft das in Digitale-Vergabe.DE

In Digitale-Vergabe.DE setzt der Server den Eingangszeitpunkt jedes Angebots und verschickt eine Eingangsbestätigung. Ein qualifizierter Zeitstempel im Sinne der eIDAS-Verordnung ist das nicht. Die Dateien werden beim Eingang verschlüsselt, je Datei entsteht eine Prüfsumme nach SHA-256.

Angebotseingang

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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