Zum Inhalt springen

EVB-IT

EVB-IT steht für Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen.

Stand: 29.10.2026

Kurz erklärt

EVB-IT steht für Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen. Es sind Vertragsmuster der öffentlichen Hand für verschiedene IT-Leistungsbereiche, etwa Dienstleistungen oder die Überlassung von Software. Ein EVB-IT-Vertragstyp besteht jeweils aus einem Vertragsformular, den zugehörigen AGB und einem oder mehreren Mustern.

In der Praxis

In den Vergabeunterlagen einer IT-Ausschreibung kann ein EVB-IT-Vertragsformular Teil der Vertragsunterlagen sein. Welche Vertragsbedingungen ein Auftrag erhält, legt die Vergabestelle fest, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

Wer an den EVB-IT mitwirkt und wer sie herausgibt

Die EVB-IT entstehen in einer Arbeitsgruppe mit Teilnehmern aus Bund, Ländern und Kommunen. Sie werden vorab mit der Digitalwirtschaft verhandelt. Der Bund stellt die aktuellen Fassungen auf dem Portal Digitale Verwaltung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung bereit, dort zusammen mit den noch geltenden älteren BVB. Die Vertragstypen decken unter anderem IT-Dienstleistungen sowie die dauerhafte und die zeitweise Überlassung von Standardsoftware ab. Daneben gibt es eine EVB-IT Rahmenvereinbarung.

Bezug zum Vergaberecht

Die EVB-IT sind Vertragsmuster, keine Gesetze oder Verordnungen. Nach § 29 Abs. 1 VgV und § 21 Abs. 1 UVgO bestehen die Vergabeunterlagen in der Regel auch aus den Vertragsunterlagen, „die aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen bestehen“. Für Liefer- und Dienstleistungen ist außerdem der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) nach § 29 Abs. 2 VgV und § 21 Abs. 2 UVgO in der Regel in den Vertrag einzubeziehen.

Häufige Fragen

Wo finde ich die aktuellen EVB-IT?

Auf dem Portal Digitale Verwaltung des Bundes im Bereich IT-Einkauf. Dort stehen die Vertragsformulare, AGB und Muster zum Download.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

Digitale-Vergabe.DE kennenlernen

In einer Online-Demo zeigen wir Ihnen die Akte, das Bieterportal und die KI-Entwürfe mit Musterdaten.