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Vergabestelle

Vergabestelle nennt man die Organisationseinheit, die für einen öffentlichen Auftraggeber Vergabeverfahren vorbereitet und durchführt.

Stand: 29.10.2026

Kurz erklärt

Vergabestelle nennt man die Organisationseinheit, die für einen öffentlichen Auftraggeber Vergabeverfahren vorbereitet und durchführt. GWB und VgV definieren den Begriff nicht, sie sprechen vom öffentlichen Auftraggeber. Die VOB/A Abschnitt 1 verwendet ihn in § 12 als Klammerzusatz zum Auftraggeber.

In der Praxis

In einer Stadtverwaltung meldet das Schulamt einen Bedarf an neuen Tablets. Die zentrale Vergabestelle übernimmt das Verfahren, stimmt die Leistungsbeschreibung mit dem Schulamt ab und begleitet die Vergabe, bis die zuständige Stelle den Vertrag schließt.

Was die Vorschriften sagen

Rechtlich handelt der öffentliche Auftraggeber nach § 99 GWB. Wie er seine Vergaben intern organisiert, regeln GWB und VgV nicht im Einzelnen. Einige Vorschriften setzen aber verschiedene Organisationsformen voraus. § 6 Abs. 1 VgV nennt neben Organmitgliedern und Mitarbeitern des Auftraggebers einen „im Namen des öffentlichen Auftraggebers handelnden Beschaffungsdienstleister“. Nach § 4 Abs. 1 VgV können mehrere öffentliche Auftraggeber vereinbaren, bestimmte Aufträge gemeinsam zu vergeben. Eine zentrale Beschaffungsstelle ist nach § 120 Abs. 4 GWB ein öffentlicher Auftraggeber, der für andere öffentliche Auftraggeber dauerhaft Liefer- und Dienstleistungen beschafft, Aufträge vergibt oder Rahmenvereinbarungen abschließt.

Bezeichnungen in anderen Vorschriften

§ 30 Abs. 1 UVgO spricht bei der Vergabebekanntmachung von „Name und Anschrift des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle“. Unabhängig von der Bezeichnung gelten für Personen, die für den Auftraggeber an einem Verfahren mitwirken, die Regeln zu Interessenkonflikten nach § 6 VgV. An der Entscheidung über den Zuschlag sollen nach § 58 Abs. 5 VgV und § 43 Abs. 8 UVgO in der Regel mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers mitwirken.

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Häufige Fragen

Muss jede Behörde eine eigene Vergabestelle haben?

Eine Pflicht zu einer bestimmten Organisationseinheit enthalten GWB und VgV nicht. Öffentliche Auftraggeber können nach § 120 Abs. 4 GWB auch Aufträge mittels zentraler Beschaffungsstellen vergeben oder nach § 4 VgV gemeinsam mit anderen vergeben.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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