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Gütezeichen

Ein Gütezeichen ist eine Bescheinigung, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Verfahren bestimmte Anforderungen erfüllt, zum Beispiel ein Umweltzeichen.

Stand: 29.10.2026

Kurz erklärt

Ein Gütezeichen ist eine Bescheinigung, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Verfahren bestimmte Anforderungen erfüllt, zum Beispiel ein Umweltzeichen. Auftraggeber können Gütezeichen als Beleg verlangen, dass eine Leistung die geforderten Merkmale hat. Die Vorschriften knüpfen das an Bedingungen.

In der Praxis

Eine Stadt beschafft Recyclingpapier und verlangt als Beleg für die Umweltanforderungen ein bestimmtes Umweltzeichen. Ein Bieter legt stattdessen ein anderes Zeichen vor, das gleichwertige Anforderungen stellt. Nach § 34 Abs. 4 VgV muss der Auftraggeber andere Gütezeichen akzeptieren, die gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellen.

Was die Vorschriften sagen

Nach § 34 Abs. 1 VgV kann der Auftraggeber Gütezeichen als Beleg dafür verlangen, dass eine Leistung „bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht“. Absatz 2 nennt fünf Bedingungen, die das Gütezeichen alle erfüllen muss: geeignete Anforderungen mit Bezug zum Auftragsgegenstand, objektiv nachprüfbare und nichtdiskriminierende Kriterien, ein offenes und transparentes Entwicklungsverfahren, Zugang für alle betroffenen Unternehmen und Anforderungen, die ein Dritter ohne maßgeblichen Einfluss des Unternehmens festgelegt hat.

Hatte ein Unternehmen aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, keine Möglichkeit, das Zeichen rechtzeitig zu erlangen, muss der Auftraggeber andere geeignete Belege akzeptieren (§ 34 Abs. 5 VgV). § 24 UVgO regelt das unterhalb der Schwellenwerte entsprechend, für Bauaufträge oberhalb der Schwellenwerte gilt § 7a EU Abs. 6 VOB/A.

Häufige Fragen

Wo kann ein Gütezeichen eine Rolle spielen?

Für Bauaufträge oberhalb der Schwellenwerte nennt § 7a EU Abs. 6 VOB/A die technischen Spezifikationen, die Zuschlagskriterien und die Ausführungsbedingungen. Ob und wo ein Gütezeichen verlangt wird, legt die Vergabestelle fest.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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