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Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien sind die Maßstäbe, nach denen der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Stand: 29.10.2026

Kurz erklärt

Zuschlagskriterien sind die Maßstäbe, nach denen der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Neben Preis oder Kosten können qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte dazugehören. Der Auftraggeber legt die Kriterien und ihre Gewichtung fest und gibt sie vorab bekannt.

In der Praxis

Für die Beschaffung einer Fachsoftware hat eine Vergabestelle in den Vergabeunterlagen Preis und Qualität des Konzepts als Zuschlagskriterien mit ihrer Gewichtung angegeben. Nach Ablauf der Angebotsfrist bewertet sie die Angebote anhand dieser Kriterien und dokumentiert das Ergebnis.

Was die Vorschrift sagt

Nach § 127 Abs. 3 GWB müssen die Zuschlagskriterien mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen; das gilt auch für Kriterien, die sich auf ein anderes Stadium im Lebenszyklus der Leistung beziehen. § 127 Abs. 4 GWB verlangt, dass die Kriterien so festgelegt und bestimmt sind, dass ein wirksamer Wettbewerb möglich ist, der Zuschlag nicht willkürlich erteilt werden kann und eine wirksame Überprüfung möglich ist. Nach § 127 Abs. 5 GWB müssen die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung „in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen aufgeführt werden“.

§ 58 Abs. 2 VgV nennt Beispiele, etwa die Qualität einschließlich des technischen Werts, die Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals, Kundendienst und Lieferbedingungen sowie Aspekte der digitalen Souveränität. Nach § 58 Abs. 3 VgV kann die Gewichtung auch als Spanne angegeben werden.

UVgO und VOB/A

Unterhalb der Schwellenwerte enthält § 43 UVgO entsprechende Regeln, einschließlich der Angabe der Gewichtung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen. Für Bauaufträge bestimmt § 16d EU Abs. 2 VOB/A, dass nur Zuschlagskriterien und deren Gewichtung berücksichtigt werden dürfen, die in der Auftragsbekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt sind. Nach § 58 Abs. 2 VgV und § 43 Abs. 2 UVgO kann der Auftraggeber auch Festpreise oder Festkosten vorgeben; dann wird das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den übrigen Kriterien bestimmt.

Häufige Fragen

Muss es immer eine Gewichtung geben?

Nach § 58 Abs. 3 VgV gibt der Auftraggeber an, wie er die einzelnen Kriterien gewichtet. Ist das aus objektiven Gründen nicht möglich, gibt er die Kriterien „in absteigender Rangfolge“ an. Die Gründe für die Nichtangabe der Gewichtung nennt § 8 Abs. 2 VgV als Inhalt des Vergabevermerks.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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