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Eignungskriterien

Eignungskriterien sind die Anforderungen, an denen der Auftraggeber misst, ob ein Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß ausführen kann.

Stand: 29.10.2026

Kurz erklärt

Eignungskriterien sind die Anforderungen, an denen der Auftraggeber misst, ob ein Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß ausführen kann. Er legt sie selbst fest. Das GWB begrenzt sie auf drei Bereiche und verlangt einen Bezug zum Auftragsgegenstand.

In der Praxis

Eine Vergabestelle bereitet die Bekanntmachung für einen IT-Dienstleistungsauftrag vor. Die Anforderungen an Umsatz, Referenzen und Personal, die sie festgelegt hat, gibt sie zusammen mit den geforderten Nachweisen in der Auftragsbekanntmachung an.

Was die Vorschrift sagt

Nach § 122 Abs. 2 GWB dürfen Eignungskriterien ausschließlich die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffen. § 122 Abs. 4 GWB verlangt, dass Eignungskriterien und Eignungsnachweise „mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem sowie dem Auftragswert in einem angemessenen Verhältnis stehen“. Sie sind in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung anzugeben.

Was der Auftraggeber verlangen kann, konkretisieren die §§ 44 bis 46 VgV, etwa einen Mindestjahresumsatz, eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Ein verlangter Mindestjahresumsatz darf nach § 45 Abs. 2 VgV das Zweifache des geschätzten Auftragswerts nur bei speziellen Risiken überschreiten.

Unterhalb der Schwellenwerte

Nach § 33 Abs. 1 UVgO kann der Auftraggeber Anforderungen an die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie an die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit stellen. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis stehen. Bei Öffentlichen Ausschreibungen und Verfahren mit Teilnahmewettbewerb sind sie bereits in der Auftragsbekanntmachung aufzuführen, sonst in den Vergabeunterlagen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zu Zuschlagskriterien?

Eignungskriterien beziehen sich auf das Unternehmen (§ 122 GWB). Zuschlagskriterien dienen nach § 127 GWB der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und beziehen sich auf das Angebot. § 58 Abs. 2 VgV nennt die Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals als mögliches Zuschlagskriterium, wenn die Qualität des Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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