Zum Inhalt springen

Präqualifikation

Präqualifikation bedeutet, dass ein Unternehmen seine Eignung vorab und unabhängig von einem bestimmten Auftrag in einem amtlichen Verzeichnis oder …

Stand: 29.10.2026

Kurz erklärt

Präqualifikation bedeutet, dass ein Unternehmen seine Eignung vorab und unabhängig von einem bestimmten Auftrag in einem amtlichen Verzeichnis oder Zertifizierungssystem belegt. In einzelnen Vergabeverfahren kann es sich dann darauf beziehen. Nach § 122 Abs. 3 GWB kann der Nachweis der Eignung ganz oder teilweise auf diesem Weg erbracht werden.

In der Praxis

Ein Elektrobetrieb ist im Präqualifikationsverzeichnis für Bauunternehmen eingetragen. Bei einer Ausschreibung nach VOB/A verweist er auf seine Eintragung, die die Vergabestelle direkt abrufen kann. Eine zusätzliche Bescheinigung zu Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen kann sie nach § 6b EU Abs. 2 VOB/A trotzdem verlangen.

Was die Vorschriften sagen

Für Liefer- und Dienstleistungen ab den Schwellenwerten regelt § 48 Abs. 8 VgV die Eignungsvermutung. Ist ein Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen oder verfügt er über eine Zertifizierung, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, werden die dort niedergelegten Unterlagen und Angaben nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen. Ein solches amtliches Verzeichnis kann nach derselben Vorschrift auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. § 35 Abs. 6 UVgO enthält dieselbe Regel für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte.

Bauaufträge

Für Bauaufträge nennt die VOB/A das Präqualifikationsverzeichnis, also die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Nach § 6b Abs. 1 VOB/A kann der Nachweis der Eignung mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung erfolgen. Nach § 6b EU Abs. 2 VOB/A werden die dort hinterlegten Angaben nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen; die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

Häufige Fragen

Ist eine Präqualifikation Pflicht?

Die genannten Vorschriften sehen sie als Möglichkeit des Nachweises vor: Nach § 122 Abs. 3 GWB kann der Nachweis ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Mehr aus Sicht der Bieter steht auf der Seite Präqualifikation für Bieter.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

Digitale-Vergabe.DE kennenlernen

In einer Online-Demo zeigen wir Ihnen die Akte, das Bieterportal und die KI-Entwürfe mit Musterdaten.