Kurz erklärt
Ein Los ist ein Teil eines Auftrags, der getrennt vergeben wird. Das Gesetz unterscheidet Teillose, die nach der Menge aufgeteilt sind, und Fachlose, die nach Art oder Fachgebiet getrennt sind. Über die Aufteilung entscheidet die Vergabestelle nach den Vorgaben des Losgrundsatzes.
In der Praxis
Ein Landkreis beschafft Reinigungsleistungen für zwölf Schulen. Er kann die Schulen in regionale Gruppen teilen (Teillose) und die Glasreinigung getrennt von der Unterhaltsreinigung vergeben (Fachlose). In der Bekanntmachung gibt er an, ob Angebote für ein, mehrere oder alle Lose möglich sind.
Der Losgrundsatz seit 01.07.2026
Seit dem Vergabebeschleunigungsgesetz steht der Losgrundsatz in § 97a GWB: „Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.“ Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, „wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern“ (§ 97a Abs. 2 GWB). Für bestimmte Infrastrukturvorhaben nennt § 97a Abs. 3 GWB zusätzlich zeitliche Gründe. Für Bauaufträge oberhalb der Schwellenwerte enthält § 5a EU VOB/A dieselbe Regel.
Unterhalb der Schwellenwerte und weitere Vorgaben
Für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte enthält § 22 Abs. 1 UVgO eine eigene Losregel. Auf die Aufteilung kann danach verzichtet werden, „wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern“. Für Bauleistungen steht die Regel in § 5 Abs. 2 VOB/A. Die Vergabestelle kann festlegen, ob Angebote für ein, mehrere oder alle Lose eingereicht werden dürfen, und die Zahl der Lose je Bieter begrenzen (§ 30 Abs. 1 VgV, § 22 Abs. 1 UVgO). Bei der Schätzung des Auftragswerts zählt der Gesamtwert aller Lose (§ 3 Abs. 7 VgV).
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Teillos und Fachlos?
Teillose teilen eine Leistung nach der Menge, etwa nach Gebieten oder Standorten. Fachlose trennen nach Art oder Fachgebiet, etwa Elektro und Sanitär. Beide Begriffe stehen in § 97a Abs. 1 GWB.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


