Kurz erklärt
Der Auftragswert ist der geschätzte Gesamtwert einer Beschaffung ohne Umsatzsteuer. Am Vergleich mit den Schwellenwerten hängt, ob Teil 4 des GWB mit der VgV gilt oder das Haushaltsvergaberecht mit UVgO bzw. VOB/A Abschnitt 1. Die Schätzung nimmt die Vergabestelle vor.
In der Praxis
Eine Hochschule will die Wartung ihrer Laborgeräte für vier Jahre vergeben, mit der Option auf ein weiteres Jahr. In die Schätzung fließen alle vier Jahre und die Option ein. Für die Größenordnung zieht sie frühere Verträge, Rückmeldungen aus einer Markterkundung oder vergleichbare Vergaben heran.
Was § 3 VgV regelt
Bei der Schätzung ist „vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen“ (§ 3 Abs. 1 VgV). Optionen, Vertragsverlängerungen sowie Prämien oder Zahlungen an Bewerber oder Bieter zählen mit. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Auftragsbekanntmachung abgesendet oder das Verfahren auf sonstige Weise eingeleitet wird (§ 3 Abs. 3 VgV). Weitere Absätze regeln Lose, Rahmenvereinbarungen, dynamische Beschaffungssysteme, Daueraufträge und Aufträge ohne Gesamtpreis.
Die Methode der Berechnung darf nicht in der Absicht gewählt werden, das Vergaberecht zu umgehen. Eine Auftragsvergabe darf nach § 3 Abs. 2 VgV auch nicht so unterteilt werden, dass sie aus dem Anwendungsbereich fällt, es sei denn, es liegen objektive Gründe vor.
Unterhalb der Schwellenwerte
Die UVgO gilt nach § 1 Abs. 1 für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, deren geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte gemäß § 106 GWB unterschreitet. Eine eigene Schätzregel enthält die UVgO nicht. Auch die Wertgrenzen von Bund und Ländern, etwa für Direktaufträge oder Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb, beziehen sich auf den geschätzten Auftragswert. Für Bauleistungen gilt die VOB/A Abschnitt 1, deren Wertgrenzen etwa für die Freihändige Vergabe ebenfalls auf den Auftragswert ohne Umsatzsteuer abstellen (§ 3a VOB/A). Eine Übersicht steht unter Wertgrenzen.
So läuft das in Digitale-Vergabe.DE
Das Vergabe-Archiv in Digitale-Vergabe.DE zeigt zu einem Vorhaben vergleichbare Verfahren mit Werten, soweit bekannt. Die Schätzung selbst trifft die Vergabestelle.
Häufige Fragen
Wird der Auftragswert mit oder ohne Umsatzsteuer geschätzt?
Ohne. § 3 Abs. 1 VgV und § 1 Abs. 1 UVgO stellen auf den Wert ohne Umsatzsteuer ab.
Wo finde ich mehr zur Schätzung?
Die Grundlagen erklärt Auftragswert schätzen. Besondere Fälle behandeln Auftragswert beim Rahmenvertrag und Planungsleistungen zusammenrechnen.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


