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Markterkundung

Eine Markterkundung ist ein Blick in den Markt vor dem eigentlichen Vergabeverfahren.

Stand: 29.10.2026

Kurz erklärt

Eine Markterkundung ist ein Blick in den Markt vor dem eigentlichen Vergabeverfahren. Die Vergabestelle erfährt, welche Lösungen, Anbieter und Preise es gibt, und kann Unternehmen über ihre Pläne informieren. Ein Auftrag wird dabei nicht vergeben.

In der Praxis

Eine Stadt plant ein neues Ratsinformationssystem. Bevor sie die Leistungsbeschreibung schreibt, schickt sie mehreren Anbietern einen kurzen Fragebogen zu Funktionen, Betriebsmodellen und Lizenzarten. Die Antworten helfen, Anforderungen realistisch zu fassen und den Auftragswert zu schätzen.

Was die Vorschriften sagen

§ 28 Abs. 1 VgV erlaubt Markterkundungen „zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und -anforderungen“. Die Vorschrift nennt ausdrücklich, dass die Markterkundung auch soziale und umweltbezogene Aspekte sowie Aspekte der Qualität und Innovation umfassen und elektronisch durchgeführt werden kann. Unterhalb der Schwellenwerte enthält § 20 Abs. 1 UVgO dieselbe Grundregel ohne diesen Zusatz. Für Bauaufträge oberhalb der Schwellenwerte steht die Regel in § 2 EU Abs. 7 VOB/A.

Die Grenze

Eine Markterkundung ist kein verdecktes Vergabeverfahren. § 28 Abs. 2 VgV und § 20 Abs. 2 UVgO lauten gleich: „Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markterkundung und zum Zwecke der Kosten- oder Preisermittlung ist unzulässig.“ Für Bauleistungen enthält § 2 Abs. 5 VOB/A eine entsprechende Regel. Wie die Vergabestelle die Erkundung gestaltet und festhält, legt sie selbst fest. Fragen, Antworten und Ergebnis lassen sich in der Vergabeakte festhalten, damit nachvollziehbar bleibt, welche Informationen in die Unterlagen eingeflossen sind.

So läuft das in Digitale-Vergabe.DE

In Digitale-Vergabe.DE fragen Sie Unternehmen strukturiert an, öffnen die Antworten nach Ablauf der Frist und halten das Ergebnis in der Akte fest. Vertrauliche Antworten kennzeichnen Sie je Antwort.

Markterkundung in der Akte

Häufige Fragen

Muss die Vergabestelle eine Markterkundung durchführen?

§ 28 VgV und § 20 UVgO sind Kann-Regeln: Der Auftraggeber „darf“ Markterkundungen durchführen. Ob und in welchem Umfang, entscheidet die Vergabestelle.

Wo finde ich mehr zum Ablauf?

Den Ablauf Schritt für Schritt zeigt Markterkundung: Ablauf. Die Regeln je Ordnung stehen unter Markterkundung nach VgV und Markterkundung nach UVgO.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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