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Unterschwellenvergabe

Unterschwellenvergabe meint Vergaben, deren geschätzter Auftragswert unter den EU-Schwellenwerten liegt.

Stand: 29.10.2026

Kurz erklärt

Unterschwellenvergabe meint Vergaben, deren geschätzter Auftragswert unter den EU-Schwellenwerten liegt. Für sie gilt nicht Teil 4 des GWB, sondern das Haushaltsrecht von Bund und Ländern. Für Liefer- und Dienstleistungen ist das die UVgO, soweit Bund oder Land sie in Kraft gesetzt haben, für Bauleistungen die VOB/A Abschnitt 1.

In der Praxis

Eine Gemeinde schätzt die Lieferung neuer Möbel für den Bürgerservice auf einen Wert unterhalb des Schwellenwerts. Welche Verfahrensarten zur Wahl stehen, richtet sich dann nach der UVgO in der Form, in der ihr Land sie in Kraft gesetzt hat, und nach den Wertgrenzen des Landes.

Was die Vorschriften sagen

Nach § 1 Abs. 1 UVgO gilt die Verordnung für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die nicht Teil 4 des GWB unterliegen, „weil ihr geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte gemäß § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterschreitet“. Sie tritt erst durch die Verwaltungsvorschriften zu § 55 BHO und die entsprechenden Regelungen der Länder in Kraft. Für den Bund verlangt § 55 Abs. 1 BHO vor dem Abschluss von Verträgen eine Öffentliche Ausschreibung, eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, eine Verhandlungsvergabe oder eine freihändige Vergabe, jeweils mit Teilnahmewettbewerb oder Bekanntmachung, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.

Die UVgO kennt die Öffentliche Ausschreibung, die Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb, die Verhandlungsvergabe und den Direktauftrag (§§ 8 bis 14 UVgO). Viele Länder haben zusätzlich eigene Vergabegesetze und Wertgrenzen, siehe Wertgrenzen.

So läuft das in Digitale-Vergabe.DE

In Digitale-Vergabe.DE zeigt jede Akte die Schritte der gewählten Verfahrensart und führt zum nächsten offenen Schritt. Die Verfahrensart wählt die Vergabestelle.

Die Akte in Digitale-Vergabe.DE

Häufige Fragen

Gilt die UVgO überall gleich?

Nein. Bund und Länder setzen die UVgO jeweils selbst in Kraft und können dabei eigene Maßgaben treffen. Maßgeblich ist deshalb das Recht des jeweiligen Landes oder des Bundes.

Welche Verfahrensarten gibt es unterhalb der Schwellenwerte?

Eine Übersicht mit allen Verfahrensarten, etwa Öffentliche Ausschreibung und Direktauftrag, steht unter Verfahrensarten.

Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.

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