Kurz erklärt
GAEB steht für den Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen. Unter diesem Namen gibt der Ausschuss Standards für den elektronischen Austausch von Bauinformationen heraus, vor allem den Datenaustausch GAEB DA XML. Damit lassen sich Leistungsverzeichnisse zwischen verschiedenen Programmen übertragen.
In der Praxis
Ein Planungsbüro erstellt das LV für eine Schulsanierung in seiner Ausschreibungssoftware und übergibt es als GAEB-Datei an die Vergabestelle. Die Bieter können die Datei in ihre Kalkulationsprogramme laden und ihre Preise dort eintragen.
Kein Begriff aus den Vergabeordnungen
GAEB ist kein Begriff aus den Vergabeordnungen, und die VOB/A schreibt kein Dateiformat vor. Sie regelt aber das Leistungsverzeichnis, das in GAEB-Dateien übertragen wird: Die Leistung ist in der Regel durch eine Baubeschreibung und „ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis“ zu beschreiben (§ 7b Abs. 1 VOB/A). Für die elektronischen Mittel im Verfahren verlangen § 11a Abs. 1 VOB/A und § 11 Abs. 1 VgV, dass sie allgemein verfügbar, nichtdiskriminierend und mit allgemein verbreiteten Geräten und Programmen kompatibel sind.
Herausgeber des Standards ist der GAEB selbst. Auf seiner Internetseite stehen der Datenaustausch GAEB DA XML und das Standardleistungsbuch Bau (STLB-Bau) mit standardisierten Beschreibungen von Bauleistungen.
So läuft das in Digitale-Vergabe.DE
Im Unterlagen-Editor von Digitale-Vergabe.DE importieren Sie Leistungsverzeichnisse aus Word, Excel, PDF und GAEB und bearbeiten sie im Tabelleneditor mit Vorschau.
Häufige Fragen
Wo finde ich mehr zu GAEB und LV?
Den Zusammenhang zwischen Leistungsverzeichnis und GAEB-Datenaustausch erklärt Leistungsverzeichnis und GAEB.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


