Was ein Leistungsverzeichnis ist
Ein Leistungsverzeichnis, kurz LV, ist eine gegliederte Liste der Teilleistungen, aus denen eine Leistung besteht. Jede Zeile beschreibt eine Teilleistung, nennt Menge und Einheit und hat Felder für Einheitspreis und Gesamtbetrag.
Der Begriff stammt aus dem Bau. Die VOB/A nennt in § 7b Abs. 1 die Regelform: Die Leistung ist „in der Regel durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) und ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis zu beschreiben“. In GWB, VgV und UVgO kommt das Wort Leistungsverzeichnis nicht vor. Auch Liefer- und Dienstleistungen lassen sich in dieser Form gliedern, etwa Hardware, Reinigung oder Wartung. Mehr im Glossar unter Leistungsverzeichnis.
Leistungsverzeichnis und Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung ist der Oberbegriff. Sie beschreibt den Auftragsgegenstand insgesamt, mit Ziel, Umfang, Anforderungen und Umständen der Leistungserbringung. Das Leistungsverzeichnis ist ein Teil davon oder eine Anlage dazu: Es gliedert die Leistung in Positionen, die einzeln bepreist werden.
Im Bau zeigt § 7b VOB/A das Zusammenspiel: Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis bilden gemeinsam die Leistungsbeschreibung. Bei der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm nach § 7c VOB/A kann ein Musterleistungsverzeichnis hinzukommen, in dem die Mengen ganz oder teilweise offen sind.
Positionen, Mengen und Einheiten
Die zentrale Regel für den Aufbau steht in § 7b Abs. 4 VOB/A. Unter einer Ordnungszahl (Position) werden nur Leistungen aufgenommen, „die nach ihrer technischen Beschaffenheit und für die Preisbildung als in sich gleichartig anzusehen sind“. Ungleichartige Leistungen sollen in einer Sammelposition nur zusammengefasst werden, wenn eine Teilleistung gegenüber einer anderen für die Bildung eines Durchschnittspreises ohne nennenswerten Einfluss ist.
Mengen und Einheiten hängen mit dem Einheitspreisvertrag zusammen. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A beschreibt ihn als Vergütung „zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stückzahl vom Auftraggeber in den Vertragsunterlagen anzugeben ist“.
Eine Position besteht technisch meist aus Ordnungszahl, Kurztext, Langtext, Menge, Einheit sowie Feldern für Einheitspreis und Gesamtbetrag. Dazu kommen Vorbemerkungen und Hinweistexte, die für mehrere Positionen gelten.
Besondere Positionen
- Bedarfspositionen: Leistungen, deren Ausführung bei Aufstellung noch offen ist. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A sind sie „grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen“.
- Angehängte Stundenlohnarbeiten: nach derselben Vorschrift nur „in dem unbedingt erforderlichen Umfang“.
- Sammelpositionen: fassen ungleichartige Leistungen unter den Voraussetzungen des § 7b Abs. 4 Satz 2 VOB/A zusammen.
- Wahl- oder Alternativpositionen: Varianten, zwischen denen der Auftraggeber nach Angebotsabgabe wählt. Die VOB/A nennt sie im Wortlaut nicht; ob und wie sie vorkommen, legt die Vergabestelle fest.
Lose im Leistungsverzeichnis
Ist eine Leistung in Lose aufgeteilt, bildet jedes Los meist einen eigenen Abschnitt oder ein eigenes Leistungsverzeichnis. Den Grundsatz enthält § 97a Abs. 1 GWB: „Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.“ Für Bauleistungen ab den EU-Schwellenwerten steht die entsprechende Regel in § 5a EU VOB/A, für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb in § 22 UVgO.
Ob und wie aufgeteilt wird, entscheidet die Vergabestelle. Technisch wichtig ist, dass jedes Los für sich vollständig ist und Positionen nicht doppelt in mehreren Losen stehen. Mehr im Glossar unter Los.
So läuft das in Digitale-Vergabe.DE
In Digitale-Vergabe.DE bearbeiten Sie das Leistungsverzeichnis im Tabelleneditor mit Vorschau und exportieren es als PDF und Excel. Vorhandene Verzeichnisse importieren Sie aus Word, Excel, PDF oder GAEB.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kurztext und Langtext?
Der Kurztext ist eine Zeile, die die Position benennt. Er dient der Übersicht in Listen und Preisspiegeln. Der Langtext enthält die eigentliche Beschreibung: Ausführung, Material, Qualität, Prüfung.
Dürfen Bieter das Leistungsverzeichnis in eigener Form zurückgeben?
§ 13 Abs. 1 Nr. 6 VOB/A sieht eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung vor, „wenn sie den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut des Leistungsverzeichnisses im Angebot als allein verbindlich anerkennen“. Kurzfassungen müssen die Ordnungszahlen vollzählig, in gleicher Reihenfolge und mit gleichen Nummern wiedergeben.
Gibt es Leistungsverzeichnisse auch bei IT-Beschaffungen?
Als Form ja. Hardware, Lizenzen oder Wartungsleistungen lassen sich in Positionen mit Menge und Einheit gliedern. VgV und UVgO schreiben diese Form nicht vor; sie verlangen eine eindeutige Leistungsbeschreibung nach § 121 GWB oder § 23 UVgO.
Was ist ein GAEB-Leistungsverzeichnis?
Ein Leistungsverzeichnis im Austauschformat GAEB, mit dem Bauverwaltungen, Planungsbüros und Unternehmen LV-Daten zwischen Programmen austauschen. Mehr auf der Seite GAEB.
Diese Seite erklärt Regeln allgemein. Welche Vorschrift für ein Verfahren gilt und was daraus folgt, entscheidet die Vergabestelle, bei Bedarf mit ihrer Vergabekanzlei.


